Ärzteschaft

Parität: KBV-Vorstand klagt gegen Ersatzvornahme des Bundesgesund­heitsministeriums

  • Donnerstag, 17. Dezember 2015

Köln – Der Vorstand und der Vorsitzende der Vertretersammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fristwahrend gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums Klage erheben. Sie folgen damit einer Empfehlung des Satzungsausschusses der KBV.

Das Ministerium hatte mit der Ersatzvornahme eine Satzungsänderung der KBV-Vertreterversammlung verfügt. Sie regelt die Stimmgewichtung zwischen den Vertretern der Haus- und der Fachärzte, um bei Abstimmungen über Themen, die beide Versorgungsbereiche betreffen, Parität herzustellen. Die Stimmgewichte sollen in der Regel jeweils für die gesamte Amtsperiode gelten. Wie der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung am 17. Dezember in einem Brief an deren Mitglieder ankündigte, soll das Gremium nun in einer Klausursitzung über ein „sachgerechtes“ Konzept zur Herstellung von Parität beraten.

Hintergrund ist eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes von Juli dieses Jahres. Es sieht vor, dass in der KBV-Vertreterversammlung künftig über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte und über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen. Bei gemeinsamen Abstimmungen müssen die Stimmen so gewichtet werden, dass eine Parität zwischen Haus- und Fachärzten besteht. Die Regelung gilt nicht für die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Mehrheit der Vertreterversammlung befürchtet eine Spaltung der KBV
Eigentlich hätte die KBV-Vertreterversammlung die gesetzliche Vorgabe bis zum 1. November mit einer Satzungsänderung umsetzen müssen. Doch weder in der Sitzung am 18. September noch am 30. Oktober und am 4. Dezember kam die dafür erforderliche Mehrheit zustande.

Wie aus Kreisen der VV verlautete, nahm man mit der Entscheidung, die gesetzliche Vorgabe nicht umzusetzen, eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums billigend in Kauf. Denn jede noch so gut austarierte Lösung zur Parität sei letztlich ein Weg in die Separierung, hieß es dort. Die Mehrheit der KBV-VV befürchtet offenbar, dass die strikte Trennung von haus- und fachärztlichen Belangen eine Spaltung der Körperschaft und damit deren politische Schwächung befördern könnte.

HK

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