Patentgeschützte Arzneimittel in Deutschland oft günstiger

Berlin – Die Erstattungsbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Patentarzneimittel liegen in Deutschland häufig unter den durchschnittlichen publizierten Preisen der betreffenden Produkte in europäischen Vergleichsländern. Das geht aus der Publikation „AMNOG Daten 2021 – Funktionsweise und Ergebnisse der Preisregulierung für neue Arzneimittel in Deutschland“ hervor.
Erstellt haben die Publikation zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und seinen Konsequenzen Dieter Cassel, Universität Duisburg-Essen, und Volker Ulrich, Universität Bayreuth, im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
„Ein Vergleich der in Deutschland gültigen Erstattungsbeträge mit publizierten Herstellerabgabepreisen beziehungsweise Listenpreisen in den europäischen Vergleichsländern zeigt, dass die AMNOG-Regulierung nicht ohne Auswirkungen auf die Preisdifferenzen zwischen In- und Ausland geblieben ist“, so die Autoren.
So lagen im Jahr 2020 76 Prozent der deutschen Erstattungsbeträge unter den durchschnittlichen publizierten Preisen der betreffenden Produkte in den europäischen Vergleichsländern, 24 Prozent lagen darüber.
„Eine unmittelbare Folge davon ist, dass es verstärkt zu Parallelexporten aus Deutschland in Länder mit jetzt höheren Preisen kommen kann, während in den Jahren vor dem AMNOG meist Parallelimporte aus Niedrigpreisländern nach Deutschland die Regel waren“, schreiben sie.
Dadurch bestehe nunmehr zunehmend die Gefahr, dass ein steigender Warenabfluss künftig im Einzelfall zu Versorgungslücken in Deutschland führen könnte. Dennoch ziehen sie ein positives Fazit der Nutzenbewertung und Preisgestaltung neuer Arzneimittel. „Unter dem Akronym ‚AMNOG‘ hat sich in Deutschland eine neuartige Preisregulierung für patentgeschützte Arzneimittelinnovationen etabliert“, meinen Autoren und Herausgeber.
Von Beginn an als ‚lernendes System‘ angelegt, habe sich das AMNOG als recht anpassungsfähig erwiesen und funktioniere inzwischen trotz einiger noch nicht korrigierter Geburtsfehler, fragwürdiger Ergebnisse und unerwünschter Nebenwirkungen im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit der Krankenkassen, forschenden Arzneimittelhersteller und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
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