Patienten müssen bei jedem zweiten Schilddrüsenmedikament aufzahlen
Berlin – Die Regelungen für gesetzlich Versicherte sehen Medikamentenzuzahlungen von maximal zehn Euro pro auf dem Rezept vermerkten Arzneimittel vor. Aber immer wieder erleben Patienten in der Apotheke, dass sie zusätzlich sogenannte Aufzahlungen leisten müssen. Sie kommen zustande, wenn die Pharmahersteller ihre Arzneimittelpreise nicht auf oder unter den Festbetrag senken, den die Krankenkassen vorgeben. Die Versicherten müssen die Differenz zwischen dem Festbetrag – also der Erstattungshöchstgrenze durch die Kasse – und dem Arzneimittelpreis dann aus eigener Tasche leisten.
Wie der Branchendienst Apotheke adhoc unter Berufung auf Zahlen des Marktforschungsunternehmens IMS Health berichtet, mussten im vergangenen Jahr Patienten für 33 Millionen Packungen diese Aufzahlungen leisten – die Mehrbelastungen summierten sich für die Versicherten auf 115 Millionen Euro.
Laut IMS Health waren einige Produktgruppen überproportional betroffen: So mussten Patienten bei den Präparaten gegen Schilddrüsenerkrankungen mit dem Wirkstoff L-Thyroxin bei jeder zweiten Packung die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Grund: Im April 2014 hatten die Krankenkassen ihr Erstattungsniveau gesenkt. Der Marktführer Sanofi und andere Hersteller senkten ihre Preise aber nicht auf die vorgegebene Grenze ab.
Der GKV-Spitzenverband wies laut Apotheke adhoc daraufhin, dass die Höhe des Festbetrags den gesetzlichen Kriterien entspreche, Versicherten stünde also – bei Präparatewechsel – eine aufzahlungsfreie Versorgung zur Verfügung.
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