Vermischtes

Patienten müssen bei mehr als der Hälfte der Rabattarzneimittel zuzahlen

  • Montag, 14. Februar 2011
dpa
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Berlin – Die Patienten müssen für mehr als die Hälfte der Rabattarzneimittel eine Zuzahlung leisten. Bei 49,5 Prozent der Rabatt-Medikamente dürfen die Apotheker die gesetzliche Zuzahlung dagegen komplett oder hälftig erlassen.

Vor einem Monat gab es noch 53,1 Prozent, vor einem Jahr 59,2 Prozent zuzahlungsfreie Rabatt-Arzneien. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Danach waren zum 1. Februar rund 26.000 von 53.000 Rabattarzneimitteln zuzahlungsfrei oder -ermäßigt.
 

Der Apotheker erkenne anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei Arzneimitteln auf Rezept müssen Patienten zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens sind es fünf Euro, höchstens zehn Euro. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.
 

Die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten für sämtliche Arzneimittel beliefen sich im Jahr 2010 auf 1,8 Milliarden Euro. 2010 dürften die Kassen laut DAV zusätzlich rund eine Milliarde Euro durch die Rabattverträge eingespart haben.

hil

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