Patientenbeauftragter will Durchsetzung von Haftungsansprüchen erleichtern

Osnabrück – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Brauksiepe (CDU), will von medizinischen Behandlungsfehlern Betroffenen die juristische Durchsetzung von Haftungsansprüchen erleichtern. Es solle seiner Meinung nach ausreichen, wenn ein Gesundheitsschaden mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit" auf Fehler zurückzuführen sei, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Bislang werde nur gehaftet, wenn dies mit Sicherheit der Fall sei.
Der Medizinische Dienst der deutschen Krankenversicherer (MDK) hatte gestern seine jährliche Behandlungsfehlerstatistik veröffentlicht. Demnach bestätigte er 3.337 Behandlungsfehler, durch die Patienten geschädigt wurden. Insgesamt wurden im vorigen Jahr 13.519 Verdachtsfälle durch Expertengutachten überprüft. In jedem vierten Fall (24,7 Prozent) bestätigte sich der Verdacht.
Die von der Bundestagsfraktion der Linken erhobene Forderung nach einem zentralen Register für Behandlungsfehler wies Brauksiepe als unnötig zurück. „In diesem Zusammenhang muss man ganz klar Kosten und Nutzen abwägen“, sagte er. Die existierenden Erfassungssysteme machten bereits deutlich, dass die Zahl der Behandlungsfehler zu hoch sei. Ein zusätzliche zentrale Erfassung bringe keine neuen Erkenntnisse. Es gehe auch um „Bürokratieaufwand und Datenschutz“.
In Deutschland führt außer dem MDK auch die Bundesärztekammer eine Statistik über Behandlungsfehler. Ihre Schlichtungsstellen und Gutachter zählten im vergangenen Jahr 2.213 Behandlungsfehler.
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