Patientenbedürfnisse in der Bedarfsplanung besser berücksichtigen
Berlin – Eine patientenorientierte Neuplanung der ärztlichen Versorgung forderten die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin. Sie wollen sich mit einer eigenen Position an der Diskussion um eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA beteiligen.
„Wir brauchen einen grundlegenden Perspektivenwechsel: Die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten müssen endlich Eingang finden in die Planung des Bedarfs an Ärzten. Bei der bestehenden Bedarfsplanung bestehen große Ungerechtigkeiten“, sagte Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Bedarfsplanung des G-BA.
So werde unter anderem außerhalb der großen Städte bei den meisten Arztgruppen eine viel geringere Arztdichte für angemessen erklärt als in den Ballungsgebieten, kritisieren die Patientenvertreter. „Primärärzte müssen wohnortnah erreichbar sein“, forderte Faubel.
Aber auch in den dicht versorgten Regionen komme es zu Ungleichverteilungen, weil Ärzte zum Teil aus ärmeren Stadtteilen in die wohlhabenderen abwanderten. Zudem werde bei der gegenwärtigen Bedarfsplanung weder die regionale Verkehrssituation berücksichtigt noch die Infrastruktur in Grenzbereichen. Sozioökonomische Faktoren, demografische Entwicklung und Morbidität blieben ebenfalls unberücksichtigt.
Die Patientenvertreter hatten deshalb – bereits im Jahr 2010 - beim IGES Institut in Berlin ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu zeigen, wie eine patientenorientierte Bedarfsplanung aussehen könnte. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Die IGES-Gutachter „Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung“ schlagen vor, die Zahl der Ärzte künftig einheitlich nur an der Bevölkerungszahl und am Krankheitsrisiko der Menschen in einem Kreis oder einer Stadt festzumachen. Dazu sollen amtliche Daten zur Alters- und Einkommensstruktur, die Zahl der Pflegebedürftigen sowie die Arbeitslosenquote herangezogen werden.
Auf dieser Basis würde ein „Bedarfsindex“ – getrennt für Kinder und Erwachsene – abgeleitet. So soll sich für jeden Kreis eine Einstufung ergeben, ob der Bedarf an ärztlicher Versorgung über, unter oder so hoch wie der Bundesdurchschnitt liegt. Kreisen mit älterer Bevölkerung oder mit ungünstiger Sozialstruktur sollten dann mehr Ärzte zugestanden werden und umgekehrt, so die Idee.
Auf die Frage, worin die Vorteile dieses Konzepts zur Bedarfsplanung im Vergleich beispielsweise zu dem neuen Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegen, konnten die Vertreter des IGES- Instituts keine plausible Antwort geben. Patientenvertreterin Faubel erklärte lediglich: „Das Gutachten bildet einen realistischeren Bedarf ab als andere Konzepte.“
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