Patientenrechte: Zöller gegen Beweislastumkehr
Berlin – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) hat sich gegen eine Beweislastumkehr im geplanten Patientenrechtegesetz ausgesprochen.
Das würde dazu führen, Fehler eher vertuschen zu wollen und die Haftungsprämien für die Ärzte in die Höhe treiben, sagte Zöller in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt.
Er plädierte erneut für ein anonymes Fehlermeldesystem, das auch sogenannte Beinahe-Fehler einschließt. Zöller zeigte sich überzeugt, zusammen mit der Ärzteschaft ein unbürokratisches Verfahren für solch ein Register entwickeln zu können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte Anfang März einen Antrag für Patientenrechtegesetz eingebracht, in dem sie die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich verankern will.
Das Thema Patientenrechte ist in diesem Jahr auch Thema auf dem am 11. Mai beginnenden Deutschen Ärztetag. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte im Vorfeld es Ärztetages das hohe Niveau der Patientenrechte in Deutschland betont.
Allerdings seien die Rechte heute auf verschiedene Gesetze verteilt: auf das Haftungsrecht, das Sozialversicherungsrecht und die ärztliche Berufsordnung. Eine Zusammenfassung dieser Regelungen in einem Gesetz sei daher durchaus sinnvoll. „Weitere Regelungen brauchen wir in Deutschland allerdings nicht“, sagte Montgomery.
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