Patientenrechtegesetz gebilligt

Berlin – Patienten sollen künftig ihre Rechte gegenüber Ärzten leichter durchsetzten können. Dazu billigte der Bundesrat am Freitag das neue Patientenrechtegesetz. Mit ihm werden die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen gebündelt und für die Bürger übersichtlicher. In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten festgelegt werden.
Gestärkt werden soll auch die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. So ist die Aufklärungspflicht des Arztes, der den Patienten über die Risiken und Alternativen einer Behandlung informieren muss, jetzt gesetzlich verankert. Eine besondere Informationspflicht gilt für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen.
Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht auf Einsicht in ihre vollständige Patientenakte. Bei groben Behandlungsfehlern sieht das Gesetz außerdem eine Umkehr der Beweislast vor. Danach muss nicht der Patient darlegen, dass er falsch behandelt wurde, sondern der Arzt muss beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten ferner Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens.
„Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, sodass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die neuen Regelungen. Die Rechte der Patienten würden damit „transparenter und verständlicher“.
„Schwarzer Peter beim Patienten“
Als ein „gutes Fundament“ wertete Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) das neue Gesetz. „Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann“, sagte er. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), sagte, Krankenkassen würden zudem zur schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern verpflichtet.
Auch aus Sicht des Vorstandschefs der KKH Kaufmännische Krankenkasse, Ingo Kailuweit, ist das Patientenrechtegesetz eine wichtige Stütze im Falle von Behandlungsfehlern für die Patienten, denn „die neue Beweisführung und die erleichterte Einsichtnahme in Patientenakten werden hoffentlich die Verfahren beschleunigen“, erklärte Kailuweit einen Tag vor der Verabschiedung im Bundesrat.
In einigen Fällen gehe das Gesetz allerdings noch nicht weit genug. „Der Bereich der IGeL-Leistungen ist trotz der neuen Regelungen immer noch viel zu undurchsichtig“, kritisierte Kailuweit „Nicht selten werden kranke Versicherte in offensiven Beratungsgesprächen zu diesen selbst zu zahlenden Behandlungsmethoden gedrängt.“ Deshalb seien hier striktere Reglementierungen wie eine Bedenkzeit für den Patienten erforderlich.
Einen überwiegend negativen Eindruck machten die neuen Regelungen auf die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Vom Schutz der Patienten sei nämlich nicht viel übrig geblieben, sagte der Chef der Organisation, Eugen Brysch, der „Leipziger Volkszeitung“ vom Freitag. „Weil es keine generelle Beweislastumkehr geben wird, liegt der schwarze Peter beim Patienten.“
Ein Patient könne so nicht beweisen, dass der Arzt nicht qualifiziert für die Behandlung gewesen sei oder dass er sich wegen schlechter Hygiene mit multiresistenten Keimen infiziert habe. „All das steht nicht in seiner Krankenakte“, bemängelte Brysch.
Er befürchtete, dass Menschen, die niemanden hätten, der sich um sie kümmert, ihre Rechte nicht durchsetzen können. Darüber hinaus kritisieren die Patientenschützer auch, dass das Gesetz keinen Härtefallfonds zur Unterstützung von Patienten bei Arzthaftungsprozessen vorsieht.
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