Patientenschützer begrüßen Assauer-Urteil
Dortmund – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm im Fall des früheren Schalke-Managers Rudi Assauer begrüßt. Das Gericht entschied heute, dass ein Alzheimer-Patient auch dann geschieden werden kann, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst vor Gericht bestätigen kann. (AZ: 3UF 43/13)
Assauer hatte 2011 seine rund 20 Jahre jüngere Frau Britta geheiratet. Nach nur acht Monaten trennte sich das Paar wieder. 2012 reichte eine inzwischen bestellte Betreuerin einen Scheidungsantrag ein, dem die Ehefrau widersprach. Das OLG betonte, dass Assauer vor dem Amtsgericht – und bestätigt durch eine ärztliche Einschätzung – trotz seiner eingeschränkten Gesundheit seinen Willen zur Trennung und Scheidung klar geäußert habe. Dass er später zum Abschluss des Verfahrens keinen Scheidungswillen mehr mitteilen konnte, habe keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Scheidung.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte dazu heute in Dortmund, mit dem Urteil werde deutlich, dass die Wünsche und Wertvorstellungen von Alzheimer-Patienten nicht durch die Krankheit automatisch zum Spielball anderer Interessen werden. Auch bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sei durchaus Selbstbestimmung möglich. „Wer glaubt, die Betroffenen können zwischen dem, was sie wollen und was sie nicht wollen, nicht mehr unterscheiden, ist auf dem Holzweg.“
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