Vermischtes

Patientenschutz: Bedarf an Beratungen weiterhin hoch

  • Donnerstag, 2. Februar 2017

Dortmund – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist im vergangenen Jahr so häufig um Rat gefragt worden wie noch nie. Rund 30.000 Menschen hätten am Telefon Fragen zu den neuen Pflegestufen, zu Patientenverfügungen, langen Wartezeiten bei Facharzt­ter­mi­nen oder Problemen mit Krankenkassen gestellt. Damit habe sich die Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 16 Prozent erhöht, geht aus der Jahresstatistik für 2016 hervor, die die Stiftung heute vorlegte.

Vor allem die zeitintensiven Beratungen haben demnach stark zugenommen. Dabei stan­den den Angaben zufolge Fragen zur Pflegereform und den neuen Pflegegraden im Mit­telpunkt. So sei die Zahl solcher Beratungen um 600 auf 3.200 Fälle gestiegen, ein Plus von 23 Prozent. „Dauerbrenner“ bei den Themen seien lange Wartezeiten auf Fach­arzt­termine, mangelnde Unterstützung von pflegenden Angehören oder Auseinander­set­zungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Ärzten.

Fast jeder dritte Ratsuchende wollte Fragen zu Patientenverfügungen klären lassen. Ur­sa­che sei ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Genauigkeit der Verfü­gun­gen ge­we­sen. Der BGH fordert detaillierte Formulierungen in den Dokumenten. Zahlrei­che Menschen seien deshalb verunsichert gewesen und hätten sich beraten oder be­steh­ende Dokumente überprüfen lassen. Insgesamt stieg die Zahl der Beratungen zu Dokumenten wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen der Statistik zufolge auf 9.100 Fälle und übertraf damit den Spitzenwert des Vorjahres.

„Die Defizite, die wir seit Jahren beobachten, werden nicht weniger“, erklärte Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch. Besonders für Schwerstkranke und Pflegebedürftige sei jeder Tag ohnehin eine Herausforderung. „Die Bürokratie macht es ihnen noch schwerer“, so Brysch.

Bürger können das Servicetelefon für eine erste Beratung kostenlos nutzen. Intensiv­ge­spräche sind Mitgliedern sowie Pflegebedürftigen ab Pflegegrad vier und schwer demen­ziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen vorbehalten.

kna/dpa

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