Ärzteschaft

Patientensteuerung: Hartmannbund fordert Eigenbeteiligung

  • Montag, 20. November 2017

Berlin – Der Hartmannbund hat eine finanzielle Eigenbeteiligung von Patienten gefordert, die von zuvor definierten Versorgungswegen abweichen. Eine entsprechende Resolution verabschiedeten die Delegierten auf der Hauptversammlung des Verbandes am Freitag in Berlin. „Der Hartmannbund hält eine sinnvolle Lenkung der Inanspruch­nahme ärztlicher Leistungen grundsätzlich für notwendig, um die hochwertige Patientenversorgung im deutschen Gesundheitssystem zu erhalten und zu sichern“, heißt es darin. Durch eine fehlende Koordinierung bleibe Ärzten immer weniger Zeit pro Patient und vor allem für wirklich schwer erkrankte Menschen.

Die Delegierten plädierten in diesem Zusammenhang für die Entwicklung eines Leitsystems, in dem den Patienten die Funktionsweise des Gesundheitssystems erklärt wird und das einen „überschaubaren Wegweiser“ durch das System enthält. Auf diese Weise sollen Fehlinanspruchnahmen vermieden werden. „Ein Teil dieses Regelwerkes könnte auch ein Primärarztsystem sein“, erklärten die Delegierten.

Zahl der Krankenhäuser auf etwa 1.000 reduzieren

„Bei der Einhaltung aller Regeln entstehen dem Versicherten, über seinen Kranken­versicherungsbeitrag hinaus, keine zusätzlichen Kosten“, heißt es weiter in der Resolution. „Weicht der Patienten von den bestehenden Regeln beziehungsweise Versorgungswegen ab, überspringt er zum Beispiel eine ‚Anlaufstation‘, zieht dies für ihn eine Kostenbeteiligung nach sich.“ Diese solle nach der finanziellen Leistungs­fähigkeit des Patienten gestaltet werden. Die Beiträge sollen dabei jedoch nicht vom Arzt eingezogen werden, sondern zum Beispiel von den Krankenkassen.

Zudem sprach sich der Hartmannbund für eine „Angebotsoptimierung“ im deutschen Gesundheitssystem aus. „Dies schließt auch eine Reduzierung der Zahl der Kliniken ein, die aber zwingend einhergehen muss mit einer, auch personell, besseren Ausstattung der verbleibenden Häuser (circa 1.000)“, heißt es in einem Beschluss. Damit könnten das knappe Personalangebot besser genutzt und auch die Qualität der ärztlichen Weiterbildung verbessert werden.

Arbeitgeber sollen Arbeitszeitgesetz einhalten

Darüber hinaus forderten die Delegierten des Hartmannbundes die Arbeitgeber dazu auf, die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten, um die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte nicht zu gefährden. „Durch die Missachtung des Arbeitszeit­gesetzes steigen die gesundheitlichen Belastungen des ärztlichen Personals“, heißt es in dem Beschluss. „Um dies zu vermeiden, ist eine objektive und manipulationsfreie elektronische Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit genauso unab­dingbar wie eine verbindliche Regelung zum Umgang mit Überstunden.“

Zudem unterstützten die Delegierten die Forderung an den Gesetzgeber, den von den Kassenärztlichen Vereinigungen als besonders förderungswürdig anerkannten Ärzte­netzen den Leistungserbringerstatus zuzugestehen. Würden sie diesen Status erhalten, könnten auch diese Ärztenetze Medizinische Versorgungszentren gründen und betreiben.

Reinhardt bleibt Vorsitzender des Hartmannbundes

Zum Abschluss der Hauptversammlung wählten die Delegierten den Vorstand des Hartmannbundes neu. Dabei bestätigten sie Klaus Reinhardt in seinem Amt als Vorsitzenden. Als stellvertretenden Vorsitzenden wählten sie den Essener Dermato­logen Stefan Schröter, der auf den Ulmer Neurologen Klaus Rinkel folgt. Rinkel bleibt allerdings Mitglied des siebenköpfigen Vorstands ebenso wie der Leipziger Hausarzt Thomas Lipp. Neu in den Vorstand gewählt wurden die Hannoveraner HNO-Ärztin Anke Lesinski-Schiedat, der Passauer Hausarzt Wolfgang Gradel und Theodor Uden, Arzt in Weiterbildung in Hannover.

fos

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