Vermischtes

Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

  • Dienstag, 17. Januar 2023
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Dortmund – Auch wenn seit Jahresbeginn das Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizi­nische Fragen neu gilt, raten Fachleute weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Obwohl die Neu­­regelung zum 1. Januar 2023 eingeführt worden sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebens­gemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patienten­schutz, Eugen Brysch.

Ehe- und Lebenspartner könnten sich nun in gesundheitlichen Krisen – wenn etwa die betroffene Person in eine bestimmte Behandlung nicht einwilligen könne – gegenseitig vertreten. Das gelte aber nur für die Dau­er von sechs Monaten und auch lediglich in medizinischen Fragen, schilderte Brysch.

Das Notvertretungsrecht sei begrenzt und beinhalte auch Risiken, sagte der Patientenschützer. Dem Partner seien die konkreten Behandlungswünsche des Betroffenen gar nicht immer bekannt – also, ob und welche medizinischen Behandlungen in der konkreten Situation gewünscht oder abgelehnt würden.

Dabei könne es auch durchaus um lebensbegrenzende Maßnahmen gehen, gab Brysch zu Bedenken. Zudem wollten sich Be­troffene nicht immer „ausschließlich vom Ehe- oder Lebenspartner vertreten lassen“, meinte er.

Es sei weiterhin wichtig, Patientenverfügung und Vollmacht frühzeitig zu erstellen, betonte der Stiftungs­vor­stand. Auch finanzielle Zuständigkeiten blieben sonst ungeklärt.

Das neue Notvertretungsrecht umfasse keine Versicherungsfragen oder Bankgeschäfte. Nach wie vor gebe es ohne eine entsprechende Vollmacht auch kei­ne Möglichkeit, über ambulante Pflege, Pflegeheimaufenthalte oder Krankenhausverträge zu entscheiden.

dpa

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