Petition des Bayrischen Hausärzteverbandes findet viele Befürworter
München – Mehr als 150.000 Patienten unterstützen die Forderung des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Sparklausel im Absatz 5 des Paragrafen 73b im Fünften Sozialgesetzbuch wieder zu streichen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Petition „Weg mit Paragraf 73b Absatz 5a SGB V!“ im Ausschuss Arbeit und Gesundheit öffentlich behandelt werden muss. Der Paragraf sieht vor, Mehrleistungen im Rahmen von Hausarztverträgen nur dann zu honorieren, wenn sie durch anderweitige Einsparungen refinanziert sind.
Laut Hausärzteverband gefährdet dies die flächendeckende wohnortnahe hausarztzentrierte Versorgung massiv. Verbandsvorsitzender Dieter Geis erklärte erneut, die vorgesehene Refinanzierung sei mit den Hausärzten nicht zu machen: „Das ist unethisch. Wir weigern uns, auf Kosten unserer Patienten zu sparen.“ Die einzigen Gewinner seien die Krankenkassen zulasten der Patienten und Ärzte.
Auch der Politik ist die Problematik bewusst: „Schon die ungewöhnlich hohe Zahl von 150.000 Unterschriften zeigt, wie wichtig dieses Thema ist“, bestätigte Ausschussmitglied Paul Lehrieder (CSU) bei der Übergabe der Unterschriften. Die Gesellschaft stehe vor der großen Herausforderung, in Zukunft genügend Mediziner zu finden, die sich als Hausärzte niederlassen.
Diese zeichnet sich laut Bayrischem Hausärzteverband bereits heute ab: Während sich früher über 60 Prozent der Medizinstudenten später als Hausärzte niederließen, schlössen derzeit nur noch zehn Prozent der Absolventen eine Facharztausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin ab. Jede Woche schließe in Bayern eine Hausarztpraxis für immer.
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