Politik

Petition für mehr Verfahrensvielfalt im Studiengang Psychologie

  • Dienstag, 13. November 2018
/contrastwerkstatt, stock.adobe.com
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Berlin – Im Studiengang Psychologie sollte künftig mehr über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie informiert werden. Dafür setzt sich die Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten (IDPAU) mit einer Petition an den Bundestag ein, die kürzlich veröffentlicht wurde. IDPAU ist ein von Studierenden gegründeter Verein, der sich nach eigenen Angaben „mit der ungleich­wertigen Lehre im Studiengang Psychologie beschäftigt“.

Die Petenten bemängeln, dass der Studiengang Psychologie nur ausführlich über die Verhaltenstherapie, nicht aber hinreichend und nicht fachlich qualifiziert über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie informiert.

„Der Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass bei einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes eine zukünftige Approbationsordnung für Psychothera­peuten eine fachkundig angeleitete und praxisorientierte Anschauung aller Psychotherapieverfahren vorsieht und Hochschulambulanzen für alle in der Versorgung vertretenen Psychotherapieverfahren ermächtigt sind“, heißt es in der Petition.  

Die Petition ist nach Angaben der IDPAU nicht nur im Interesse von Psychologie­studierenden, sondern auch im Interesse von Patienten, die die Wahl haben sollen, sich frei für ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren zu entscheiden. Bis auf eine Ausnahme seien alle Lehrstühle der klinischen Psychologie an staatlichen Hochschulen von Verhaltenstherapeuten besetzt.

Im Hinblick auf die geplante Novellierung der Ausbildung zum Psychotherapeuten befürchtet die IDPAU, dass „der bestehende Missstand“ noch weiter festgeschrieben wird. Nur eine von Hochschullehrern mit Fachkunde durchgeführte Lehre aller in der Versorgung vertretenen Psychotherapieverfahren könne diese Ungleichheit beheben.

Rund 60 Prozent der Absolventen des Studiengangs Psychologie in Deutschland streben nach dem Masterabschluss eine Psychotherapieausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes an.

Die heutige Ausbildung sieht eine Vertiefung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren vor. Drei der wissenschaftlich anerkannten Verfahren sind auch sozialrechtlich anerkannt und gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.

PB

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