Petition zur TI-Testphase erreicht mehr als 50.000 Unterschriften

München – Die Onlinepetition zu ausreichenden Testphasen für Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) hat das gesteckte Ziel von 50.000 Unterstützern in vier Wochen erreicht. Das teilte heute der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München mit.
Damit wird die Urheberin der Petition und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB, Petra Reis-Berkowicz, die Möglichkeit erhalten, das Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestags vorzutragen.
Im Rahmen der vierwöchigen Zeichnungsfrist hatten 15.297 Personen die Onlinepetition mit dem Titel „Kassenarztrecht – Einführung von Flächentests zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zum eRezept“ unterzeichnet.
Hinzu kamen anschließend noch 38.454 Unterstützer, die sich in Unterschriftenlisten in Praxen eingetragen oder sich direkt an den Petitionsausschuss gewandt hatten. Insgesamt haben damit 53.751 Menschen ihre Unterstützung für die Petition bekundet.
„Das ist ein eminent wichtiges Signal an die politischen Entscheidungsträger, dass man telemedizinische Anwendungen nicht mit Zeitdruck und Androhungen von Sanktionen in die Praxen bringen kann.“, sagten die KBV-Vorstände Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp.
Ärzte und Patienten erwarteten zurecht, dass die IT-Prozesse im Praxisalltag reibungslos funktioniere, dass sie einen Mehrwert für die ambulante Behandlung biete und dass sie sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfülle. Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt oder Psychotherapeut sei zu schützen.
Deshalb ist für die KVB eine ausführliche Testphase unabdingbar, in der die Anwendungen ihre Praxistauglichkeit nachweisen müssen. Kernaussage der Petition ist die Aufforderung, dass die Einführung von TI-Anwendungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dem elektronischen Rezept über die ersten zwölf Monate als Testphase ausgestaltet werden muss und sich die Anwender freiwillig beteiligen können. Zudem sollte der dauerhafte Einsatz von Ersatzverfahren im Regelbetrieb, insbesondere bei technischen Störungen, zukünftig erhalten bleiben.
Der Gesetzgeber hatte die Testphase für das E-Rezept erst kürzlich verlängert. Gründe waren eine zu niedrige Beteiligung und Technikprobleme.
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