Petition zur Zulassung von Heilpraktikern angenommen
Berlin – Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute mit breiter Mehrheit entschieden, eine Petition zum Thema „Heilpraktiker“ dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Der Petent fordert darin, die Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers zu verschärfen. Aus Sicht der Ausschussmehrheit ist die Petition geeignet, „in die laufenden Diskussionen einbezogen zu werden“. Lediglich die Linksfraktion schloss sich dem Votum nicht an.
Der Petent regt konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers an, zum Beispiel ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Was diese konkreten Forderungen angeht, verweist der Ausschuss darauf, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten unter anderem die grundlegende Frage aufwerfen würde, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.
Nach Ansicht des BMG bedürfen die dargestellten Fragen aber einer „intensiven, auch öffentlichen Diskussion“, so dass eine kurzfristige Gesetzesänderung nicht in Aussicht sei.
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