Petitionsausschuss empfiehlt Überprüfung medizinischer Gutachter
Berlin – Nach fast dreijähriger Beratung hat der Petitionsausschuss des Bundestages gestern empfohlen, medizinische Gutachter in Gerichtsprozessen stärker zu überprüfen. Der Bundestag solle die Bundesregierung mit dem Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beauftragen. Hintergrund sei, dass Medienberichte und zahlreiche Beschwerden beim Petitionsausschuss über sogenannte Gefälligkeitsgutachten berichteten.
In die gleiche Richtung ging bereits im März dieses Jahres eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke. „Versicherungsgesellschaften, die teils Weltkonzerne sind, verfügen über andere finanzielle Ressourcen und Netzwerke als die privaten Geschädigten“, heißt es dort. Zudem hätten die Geschädigten grundsätzlich ein Interesse an einer raschen Schadensregulierung, die Versicherer profitierten davon, die Verfahren in die Länge zu ziehen – „oft so lange, bis der Geschädigte aufgibt und sich auf einen von der Versicherung diktierten Vergleich einlässt.
Hier besteht ein grundsätzliches Ungleichgewicht“, kritisieren die Parlamentarier in der Kleinen Anfrage. Versicherungen versuchten die medizinischen Gutachter oft zu beeinflussen, indem sie mit dem Entzug von Aufträgen drohten, heißt es dort weiter. Diese Zusammenhänge seien für die einzelnen Gerichte jedoch schwer zu erkennen.
„Sie wissen als Richter einfach gar nichts über den Gutachter“, bestätigte Lothar Jünemann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, jetzt der Frankfurter Rundschau. Zwar werde jeder beauftragte Gutachter aufgefordert, seine Interessenkonflikte offenzulegen. „Wenn ein Gutachter Interessenkonflikte aber nicht offen legt, dann gibt es für das Gericht keine Möglichkeiten, das weiter zu überprüfen“, so Jünemann. Der deutsche Richterbund halte die nun auch vom Petitionsausschuss geforderte Regelung für hilfreich.
Ob die Bundesregierung dieser nachkommt, ist indes unklar. „Nach Abwägung aller Umstände wird aber derzeit keine Notwendigkeit gesehen, eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung zu ergreifen“, hatte sie am 27. März auf die Anfrage der Linken geantwortet.
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