Petitionsausschuss: Ohne eigene Praxis keine Hausbesuche von Therapeuten

Berlin – Selbstständige Physiotherapeuten, medizinische Masseure und Ergotherapeuten sollten nach dem Willen des Petitionsausschusses des Bundestags auch künftig über eine eigene Praxis verfügen, wenn sie ihre Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen wollen.
Eine Petition, Änderungen der Rahmenbedingungen der Krankenkassen mit dem Ziel vorzunehmen, ohne eigene Praxis Hausbesuche zu ermöglichen, hat der Petitionsausschuss jetzt abgelehnt.
Er verweist dazu auf Paragraf 124 des Fünften Sozialgesetzbuches, wonach Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen, die unter anderem über eine Praxisausstattung verfügen, „die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet“.
Der Nachweis der Praxisausstattung soll laut dem Petitionsausschuss eine solche ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Leistungserbringung sicherstellen. Es handle sich dabei um eine verfassungsrechtlich zulässige Berufsausübungsregelung, die das Gebot beinhaltet, zu Behandlungszwecken taugliche Praxisräume zu unterhalten, heißt es in der Vorlage.
Darüber hinaus sei das Behandlungsangebot einer allein mobilen Heilmittelpraxis auf solche Heilmittel beschränkt, die in der Häuslichkeit der Versicherten erbracht werden könnten. „Ein zugelassener Heilmittelerbringer muss jedoch zur Sicherstellung der Versorgung den ganz überwiegenden Teil der Behandlungsmöglichkeiten abdecken, um die ihm anvertrauten Versicherten ausreichend zu versorgen“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses.
In der Petition wird hingegen auf die hohen Kosten verwiesen, die mit der Gründung und dem Betrieb einer eigenen Praxis verbunden seien. Für Therapeuten, die ausschließlich Hausbesuche durchführen möchten, seien die finanziellen Anforderungen nicht tragbar, schreibt der Petent. Für Hausbesuche reichten ein Auto und ein kleines Arbeitszimmer aus, da die Behandlungen direkt beim Patienten stattfänden.
Insbesondere in ländlichen Regionen kann dieses Modell aus Sicht des Petenten große Vorteile bringen. Therapeuten könnten sich auf umliegende Dörfer konzentrieren und über die Zeit eine enge, lokale Patientenbasis aufbauen. Bereits in Städten sei es oft schwierig, Therapeuten zu finden, die Hausbesuche anbieten, heißt es in der Petition. In ländlichen Gebieten sei dies noch herausfordernder.
Der Petitionsausschuss wird seine Beschlussempfehlung, die Petition abzulehnen, an den Bundestag weiterleiten. Letztlich entscheiden darüber aber die Abgeordneten.
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