Pflegebeauftragter lehnt CSU-Pläne zur Entlastung von Kindern bei Elternpflege ab

Berlin – Die Bundesregierung hat Pläne der CSU zur finanziellen Entlastung von Kindern bei der Pflege ihrer Eltern zurückgewiesen. „Es kann nicht sein, dass Bürger, die vergleichsweise gut verdienen, zu Lasten der Allgemeinheit und damit auch der Gering- und Durchschnittsverdiener entlastet werden“, sagte der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Die Pläne der bayerischen Staatsregierung sehen vor, dass Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von der Unterhaltspflicht für ihre pflegebedürftigen Eltern freigestellt werden.
Laumann wies darauf hin, dies betreffe Einkommen von bis zu 8.333 Euro im Monat – das durchschnittliche Haushaltseinkommen in Deutschland sei jedoch nicht einmal halb so hoch. Er betonte zudem, es gehöre „zu den Grundfesten unseres Zusammenlebens“, dass Familien füreinander einstehen. Erst wenn dies nicht möglich sei, springe der Staat ein.
Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen, wenn deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen. Die Anforderungen dafür sind aber schon jetzt relativ hoch. Die Einkommensverhältnisse der Kinder werden geprüft, zudem steht ihnen ein Mindestselbstbehalt zu. Eine pauschale Einkommensgrenze wie von Bayern gefordert gibt es aber noch nicht.
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