Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein gewählt

Neumünster – Schleswig-Holstein hat die erste Pflegeberufekammer des Landes gewählt. Am 21. April soll die 40-köpfige Kammerversammlung ihre Arbeit aufnehmen und den Vorstand wählen, wie der Errichtungsausschuss der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein jetzt bekanntgab.
„Es ist eine vielfältige Zusammensetzung der Berufs- und Arbeitsfelder in die Kammer gewählt worden“, sagte Frank Vilsmeier, stellvertretender Vorsitzender des Errichtungsausschusses. 208 Kandidaten der Pflegefachberufe hatten sich in 16 Listen zur Wahl gestellt. „Alle Listen sind in der Kammerversammlung vertreten“, erklärte Vilsmeier.
Die Kammer übernimmt künftig hoheitliche Aufgaben und wird zum Beispiel eigene Regelungen für die unterschiedlichen Pflegefachberufe in Schleswig-Holstein verfassen. Dazu gehören etwa eine Fort- und Weiterbildungsordnungen oder eine Berufsordnung.
Darüber hinaus soll sie sich für eine langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege einsetzen, pflegerelevante Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Landes aktiv mitgestalten und in Pflegegremien stimmberechtigt vertreten sein. „Damit werden die Pflegeberufe in Schleswig-Holstein ihre eigenen Angelegenheiten erstmals in der Berufsgeschichte fachlich weisungsfrei gestalten können“, heißt es aus der Kammer.
Am 15. Juli 2015 hatte der Kieler Landtag das Gesetz zur „Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege“ verabschiedet. Damit ist Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland mit einer eigenen Pflegekammer. In Niedersachsen wird die Pflegeberufekammer Mitte des Jahres gewählt, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen treffen aktuell Maßnahmen für die Errichtung eigener Pflegeberufekammern.
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