Pflegekräfte mahnen ihr Recht auf Freiberuflichkeit an
Berlin – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kritisiert. Diese habe im Rahmen ihrer Prüfungen freiberuflichen Pflegekräften in der jüngsten Vergangenheit „regelmäßig und ohne besondere Wertung des Einzelfalles“ die Feststellung der Selbständigkeit verneint. Der Berufsverband forderte die DRV auf, entsprechende Anträge zukünftig detailliert zu prüfen.
Laut DBfK ist die pauschale Ablehnung durch ein Positionspapier der Spitzenverbände der Sozialversicherung begründet. Dieses definiere jegliches berufliches pflegerisches Handeln in Institutionen des Gesundheitswesens als „abhängige Beschäftigung“ und stellt somit die Freiberuflichkeit infrage. Für den DBfK steht dagegen außer Frage, dass Pflegekräfte ihre Tätigkeit auch freiberuflich ausüben können.
Er wirft der DRV Bund eine „fundamentale Unkenntnis der modernen Pflege und ihrer rechtlichen Grundlagen“ vor. Immerhin sei die freiberufliche Berufsausübung in der Pflege bereits seit mehr als hundert Jahren üblich und Recht jeder Pflegefachperson.
Darüber hinaus mahnte der DBfK in diesem Zusammenhang die gesetzliche Verpflichtung zur Einzelfallprüfung an (AZ: B12KR21/07R). Es könne nicht sein, dass die DRV aufgrund eines Rundschreibens pauschal die Anerkennung von Pflegefachpersonen als selbstständig Tätige verweigert.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: