Vermischtes

Pflegende Angehörige warnen vor Leistungskürzungen

  • Montag, 8. September 2025
/picture alliance, Mascha Brichta
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Berlin – Mit Blick auf die Finanzprobleme der Pflegeversicherung warnt der Bundesverband pflegender Angehöriger vor Leistungskürzungen. Diskutiert würden unter anderem die Streichung des Pflegegrades 1 sowie eine Karenzzeit vor Leistungsbeginn, erklärte der Verband kürzlich in Berlin.

Solche Maßnahmen würden besonders diejenigen treffen, deren Unterstützungsbedarf gerade erst beginne und bei denen vorbeugende Vorsorge besonders wirksam wäre. Der Verband äußerte sich zum Tag der pflegenden Angehörigen heute.

„Menschen mit Pflegegrad 1 verfügen häufig noch über ein hohes Maß an Selbstständigkeit, sind aber bereits von ersten Einschränkungen betroffen, zum Beispiel durch chronische Erkrankungen, beginnende Demenz oder Mobilitätsverluste“, hieß es.

Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro könnten sie Angebote wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote nutzen, erklärte Vorstandsmitglied Sebastian Fischer. Das ermögliche ihnen auch den Aufbau eines Pflegenetzwerks in einer Phase, in der die Versorgung noch nicht kritisch sei.

Fischer verwies auf ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), nach dem frühzeitige Unterstützungsleistungen das Potenzial hätten, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder abzumildern. „Werden diese Leistungen gekürzt, erhalten Betroffene Hilfe erst in fortgeschrittenen Phasen, in denen eine Rückkehr zur Selbstständigkeit kaum noch möglich ist.“

Zur Karenzzeit, die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ins Spiel gebracht wurde, sagte Fischer: „Das ist kurzsichtig und unverschämt.“ Die Arbeitgeber sollten Vorschläge für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern, um der Wirtschaft wichtige Arbeitskräfte zu sichern. Stattdessen sollten pflegende Angehörige weiter in die Armut getrieben werden.

Eine solche Karenzzeit würde bedeuten, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im ersten Jahr sämtliche Kosten für Unterstützung, Entlastungsangebote und Pflege selbst tragen müssten, während die Angehörigen gleichzeitig nur eingeschränkt erwerbstätig sein könnten.

kna

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