Vermischtes

Phthalat in Urinproben: Bundesamt sieht keinen Anlass für erhöhte Besorgnis

  • Montag, 26. Februar 2024
/picture alliance, Bernd Thissen
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Dessau-Roßlau – Die kürzlich in Urinproben entdeckten Konzentrationen eines Phthalat-Schadstoffs sind nach einer ersten Einschätzung des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) „kein Anlass für eine erhöhte Be­sorgnis“. Das geht aus einer BfR-Stellungnahme zu MnHexP (Mono-n-hexyl-Phthalat) hervor.

Darin schreibt die Behörde: „Die nachgewiesenen Konzentrationen bewegen sich in einem Bereich, der auch bei anderen Phthalaten im Rahmen von Reihenuntersuchungen nachgewiesen wurde.“

Kürzlich hatte das Umweltbundesamt (UBA) darüber informiert, im Urin zahlreicher Menschen in Deutschland MnHexP entdeckt zu haben. Das UBA hatte ihn im Urin Erwachsener nachgewiesen, eine Behörde in Nord­rhein-Westfalen (NRW) in dem von Kindergartenkindern.

MnHexP ist nach UBA-Angaben ein Abbauprodukt des Weichmachers DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat). Der Stoff darf laut UBA in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.

MnHexP sei nach Ergebnissen von Tierversuchen ein fortpflanzungsschädigender Stoff, sagte UBA-Toxikologin Marike Kolossa vor wenigen Wochen. Er wirke vor allem auf die Fortpflanzungsorgane männlicher Föten im Mutterleib.

Er könne aber auch für Erwachsene schädlich sein und das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibig­keit erhöhen, was aus weiteren Tierversuchen hervorgehe. In einzelnen Menschen seien Konzentrationen entdeckt worden, „die so hoch sind, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist“.

Ursache noch unbekannt, aber Hinweise

Die Ursache für die erhöhten MnHexP-Werte in den Urinproben von Erwachsenen und Kindern seien bislang nicht geklärt, schreibt das BfR. Allerdings würden verschiedene Quellen wie Sonnenschutzmittel und andere Verbraucherprodukte diskutiert. Im Verdacht steht ein bestimmter UV-Filter, der DnHexP als Verunreinigung enthalten könnte.

Es gebe aber keine belastbaren Informationen, ob am Markt erhältliche Sonnenschutzmittel, andere Kosmeti­ka oder auch sonstige Verbraucherprodukte einen derart verunreinigten UV-Filter tatsächlich enthielten, schreibt das BfR.

Das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium teilte gestern auf Anfrage mit, dass Fachleute aus aktuellem Anlass 57 Proben der vergangenen Jahre zu Sonnenschutzprodukten auf DnHexP untersucht hätten.

Demnach konnte der Weichmacher in 21 Proben in einer Konzentration von 0,3 bis 16 Milligramm pro Kilo­gramm nachgewiesen werden. Zunächst hatte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung über die Untersuchung berichtet.

Vorläufige Bewertung

Das BfR kommt in seiner bereits vorgestern verbreiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass es sehr unwahr­scheinlich sei, dass es durch Sonnenschutzmittel, die einen potenziell mit DnHexP verunreinigten UV-Filter enthielten, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen komme.

DnHexP sei als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten, er könnte aber als Verunreinigung von Ausgangs­stoffen in solche Produkte eingetragen werden.

Das BfR betonte, die vorliegende Bewertung der gesundheitlichen Risiken sei vorläufig. Es sei davon auszu­gehen, dass mögliche Risiken eher zu hoch als zu niedrig eingeschätzt worden seien. Eine weitere Unsicher­heit bestehe darin, dass es bisher keine Grenzwerte oder Richtwerte für MnHexP oder den möglichen Aus­gangsstoff DnHexP gebe.

dpa

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