PKV: Mehr Rechte für privat Versicherte
Berlin – Der Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Damit werden unter anderem privat Krankenversicherten mehr Rechte eingeräumt. Versicherte im Basistarif können nun, wenn durch den vereinbarten Selbstbehalt die Prämie nicht angemessen verringert wird, jederzeit in den Basistarif ohne Selbstbehalt wechseln.
Darüber hinaus haben privat Versicherte nun zwei statt einen Monat Zeit, um nach einer Prämienerhöhung oder Leistungsminderung ihre Versicherung zu kündigen. Grund hierfür: Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss der Versicherte innerhalb der Kündigungsfrist nachweisen, dass er eine neue Krankenversicherung abgeschlossen hat. Dies ist in der Regel jedoch mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden, die länger als einen Monat dauern kann.
Steht bei einem Versicherten eine Heilbehandlung an, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kosten wird, kann er künftig kurzfristig eine schriftliche Auskunft über die Kostenübernahme der Behandlung vom Versicherer verlangen. Erhält er diese nicht innerhalb von vier, in dringenden Fällen sogar innerhalb von zwei Wochen, darf er von der Notwendigkeit der Therapie ausgehen.
Im Versicherungsvertragsgesetz heißt es konkret in Paragraf 192, Absatz 8: „Ist diese Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beabsichtige medizinische Heilbehandlung notwendig ist.“ Darüber hinaus kann der Versicherte jetzt auch selbst Einsicht in Gutachten und Stellungnahmen nehmen, auf deren Grundlage der Versicherer über die Notwendigkeit einer Behandlung entschieden hat. Bisher konnte er diese Information nur mittelbar über einen Arzt oder Rechtsanwalt einfordern.
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