Ärzteschaft

Pläne für die Umsetzung der Cannabistherapie noch nicht ausgereift

  • Dienstag, 9. Februar 2016
Uploaded: 09.02.2016 18:44:55 by mis
dpa

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, die Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln zu erleichtern. Sie mahnen aber noch Änderungen am „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ an, das jetzt im Referentenentwurf vorliegt.

BÄK und AkdÄ betonen in ihrer Stellungnahme, die wissenschaftliche Datenlage reiche aus, damit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) künftig standardisierte und in kontrollierter Dosis einsetzbare Cannabis-Arzneien für bestimmte Anwendungsgebiete regelhaft übernehme.

Nicht nachvollziehbar sei aber, warum nach dem Referenten­entwurf zunächst die Voraussetzungen der sogenannten Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt sein sollen, bevor eine Erkrankung von einem Arzt mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden darf. „In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein erkrankter Patient zunächst ein Jahr lang mit anderen verfügbaren Arzneimitteln behandelt werden müsste, bevor ihm eine Therapie mit cannabinoid­haltigen Arzneimitteln erstattet wird“, heißt es in der Stellungnahme.

Mit Medizinhanf keine exakte Dosierung möglich
Auf strikte Ablehnung bei der Ärzteschaft stoßen indes die Pläne, auch die Kosten­übernahme von getrockneten Cannabis-Blüten und Extrakten zu ermöglichen. Für ihren Einsatz fehle es an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Gebrauch von Medizinalhanf keine genaue Dosierung der medizinisch wirksamen Komponenten von Cannabis erlaube und zudem dessen Gebrauch als Joint mit den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden sei, so BÄK und AkdÄ in ihrer Stellungnahme.

BÄK und AkdÄ halten es für angebracht, die Anwendung cannabinoidhaltiger Arzneimittel weiterhin wissenschaftlich zu begleiten. Die betroffenen Patienten zur Begleitforschung zu verpflichten, sei hingegen nicht akzeptabel. Kritisch sehen BÄK und AkdÄ auch, die ärztliche Verordnung unter einen Zustimmungsvorbehalt der Krankenkasse zu stellen.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Bedenken angemeldet: „Bei Fertigarzneimitteln erfolgt die Überprüfung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung“, heißt es dort. Bei Rezepturen fehle diese Überprüfung.

Die KBV sehe den Einsatz entsprechender Produkte daher in Bezug auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit kritisch. „Es stellt sich die Frage, warum – im Vergleich zu anderen Wirkstoffen und Leistungen – für Cannabis eine Sonderregelung getroffen werden soll, die hinsichtlich der zu erfüllenden Anforderungen niedriger liegt und ob dies gerechtfertigt ist“, heißt es in der KBV-Stellungnahme.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung