Plausibilitätsprüfungen: Niedergelassene und angestellte Ärzte sollen gleich behandelt werden
Berlin – Niedergelassene und angestellte Ärzte sollen künftig bei den Plausibilitätsprüfungen gleich behandelt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes hervor. „Um auszuschließen, dass angestellte Ärzte insbesondere in Medizinischen Versorgungszentren bei den Plausibilitätsprüfungen pauschal benachteiligt werden“, heißt es darin, seien „in Vollzeit tätige angestellte Ärzte und niedergelassene Ärzte mit voller Zulassung entsprechend des Umfangs des jeweiligen Versorgungsauftrags bei den Zeitprofilen im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen“ gleich zu behandeln. Auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Richtlinien sollen entsprechend angepasst werden.
Der Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung (BMVZ) hatte in der Vergangenheit kritisiert, dass für angestellte Ärzte in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen kürzere Quartalsprüfsummen als bei niedergelassenen Ärzten als Aufgreifkriterium angewandt würden und diese daher verstärkt in Prüfverfahren gerieten.
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