Ausland

Polen erhält Rechtsrahmen für künstliche Befruchtung

  • Mittwoch, 22. Juli 2015

Warschau - Mit seiner Unterschrift hat Polens scheidender Präsident Bronislaw Komorowski am Mittwoch ein Gesetz zur künstlichen Befruchtung in Kraft gesetzt, das in dem Land erstmals einen Rechtsrahmen für die Praxis schafft. „Dieses Gesetz wird von der großen Mehrheit der Polen erwartet, darum habe ich es unterzeichnet“, erklärte Komorowski, der am 6. August sein Amt an den Konservativen Andrzej Duda übergibt. Bisher gab es keine rechtliche Regelung für die Praxis, die in Polen weit verbreitet ist. Rund eineinhalb Millionen Paare in Polen können nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen.

Das neue Gesetz war im Juni von den Abgeordneten und im Juli von den Senatoren nach kontroversen Debatten angenommen worden. Während Linke und Liberale seit Jahren eine gesetzliche Regelung zur künstlichen Befruchtung forderten, stieß die Gesetzesinitiative bei der konservativen Opposition und der katholischen Kirche auf Ablehnung und teils scharfe Kritik. Gemäß dem neuen Gesetz haben verheiratete und unverheiratete Paare gleichermaßen Anspruch auf künstliche Befruchtung sowie auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen.

Bis zu sechs Embryonen können demnach eingefroren und in Embryonenbanken aufbewahrt werden. Der Handel ebenso wie die Vernichtung von Embryonen sind verboten und können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Überschüssige Embryonen können aber anonym an andere Paare zur Adoption gegeben werden. Nach Ansicht der Konservativen verstößt das Gesetz gegen die Verfassung. Demnach erlaubt es die Selektion von Embryonen und lässt die Tür offen für künstliche Befruchtung bei homosexuellen Paaren sowie Leihmutterschaften.

afp

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