Politik will Vergütung in ambulantem und stationärem Sektor angleichen
Berlin – Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) hat angekündigt, dass sich die Politik in der kommenden Legislaturperiode damit befassen will, die Regelungen für den stationären und den ambulanten Sektor zu vereinheitlichen. „Wir wollen einen großen Schritt hin zu einer sektorübergreifenden Versorgung machen“, sagte Prüfer-Storcks letze Woche auf dem Hauptstadtkongress in Berlin. „Dafür wollen wir die Prozesse und Strukturen in den beiden Sektoren angleichen.“
Dabei gehe es um die Kodierung, den Datenaustausch, die Qualitätsmessung, die Planung sowie die Vergütung. „Das ist ein ganz dickes Brett, das wir in der nächsten Legislaturperiode bohren müssen“, sagte die Senatorin. „Dagegen war das Krankenhausstrukturgesetz ein Frühstücksbrettchen.“ Prüfer-Storcks führte in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Verhandlungen zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) aufseiten der Länder.
Zudem erklärte Prüfer-Storcks, dass sie optimistisch sei, dass man sich bezüglich der Empfehlungen zur Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern noch vor dem Ablauf der gestellten Frist am 31. Dezember 2017 einigen werde. Derzeit prüft eine beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Expertenkommission, ob im DRG-System der Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet ist. Ein entsprechender Auftrag war im KHSG formuliert worden.
Dass Vorgaben im Bereich der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus gemacht werden müssen, sei zwischen Bund und Länder konsentiert, meinte Prüfer-Storcks. Geklärt werden müsse jetzt noch, ob Vorgaben für einzelne Abteilungen gemacht werden sollen, die sich am Durchschnitt orientieren, oder ob für jedes Krankenhaus individuelle Vorgaben gemacht werden sollen.
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