Polypenentfernung: Kaltschlingen ab Oktober im EBM

Berlin – Ab dem 1. Oktober können die Sachkosten für Kaltschlingen bei Resektionen im Rahmen von Spiegelungen des Magen-Darm-Trakts über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Dies teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Die Anpassung folge den Empfehlungen der aktuellen S2k-Leitlinie „Qualitätsanforderungen in der gastrointestinalen Endoskopie“, so die KBV. Demnach werden Kaltschlingen aufgrund der hohen Effektivität und Sicherheit insbesondere bei kleineren Polypen empfohlen.
Da Praxen bislang nur Heißschlingen über den EBM abrechnen konnten, hat der Bewertungsausschuss die Kostenpauschale 40460 (Kostenpauschale bei Verwendung einer Einmal-Hochfrequenzdiathermieschlinge) angepasst. Sie kann nun sowohl für Einmal-Heißschlingen (Hochfrequenzdiathermieschlingen) als auch für Einmal-Kaltschlingen berechnet werden. Die Bewertung bleibt mit zwölf Euro unverändert.
Zudem wurde die Kostenpauschale 40460 um die folgenden Gebührenordnungspositionen ergänzt: GOP 01741 (Totale Früherkennungskoloskopie), GOP 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) und GOP 13422 (Zusatzpauschale (Teil-)Koloskopie).
Durch die Ergänzung des fakultativen Leistungsinhalts der GOP 01741 und GOP 13421 um die Polypektomie von Polypen mit einer Größe von bis zu fünf Millimetern wird klargestellt, dass die Entfernung dieser Polypen ein Bestandteil dieser GOP ist.
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