Positivliste für hessische Apotheken vereinbart
Frankfurt – Die Deutschen Palliativstiftung, das Hessische Sozialministerium, die Landesapothekerkammer Hessen und die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) haben eine Positivliste für hessische Apotheken vereinbart. Ziel ist es, dass alle hessischen Apotheken zukünftig die wichtigsten Medikamente für die ambulante Palliativversorgung vorrätig haben.
„Engpässe in der Versorgung Schwerstkranker sollten auch zuhause nicht auftreten“, so der LÄKH-Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Die gemeinsame hessische Initiative ermögliche daher große Fortschritte bei der Versorgung ambulanter Palliativpatienten.
So enthält die vereinbarte Positivliste wichtige Medikamente für die ambulante Palliativversorgung schwerstkranker und sterbender Patienten, die alle hessischen Apotheken vorhalten sollen. Sie konkretisiert der LÄKH zufolge zudem die am 12. Juni in Kraft getretene vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Demnach müssen Apotheken künftig Betäubungsmittel zum Schlucken oder Spritzen vorrätig halten. Zudem sollen sie andere Betäubungsmittel – Opioide als Nasenspray oder mundlösliche Tabletten und als Pflaster – kurzfristig beschaffen können. Im Notfall sollen aber auch Ärzte ambulanten Palliativpatienten zur Überbrückung bestimmte Bestäubungsmittel überlassen dürfen, um so die Lücke zwischen der Verschreibung und der Auslieferung von Betäubungsmitteln abzudecken.
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