Lesefrüchtchen

Prämien für Patienten: Wertschöpfungskette

  • Freitag, 4. September 2009

Die "Fangprämie" hat zwar eine politische Dimension, doch sich ausgerechnet von Ulla Schmidt oder Karl Lauterbach jetzt über Recht und Moral belehren zu lassen, ist schwer erträglich.  

Klar, berufsethisch gesehen darf ein Arzt nichts für die Zuweisung eines Patienten nehmen. Weder Geld noch geldwerte Vorteile. Aber machen wir uns nichts vor: Rechtlich ist den Prämien nur schwer beizukommen, vor allem wenn sie nicht als Geld fließen. Eine Sisyphusarbeit für Berufsaufsicht oder Staatsanwälte. Sie muss getan werden. Doch dürfen, um dem Übel zu begegnen, dessen politische Wurzeln nicht außer Acht gelassen werden. Bleiben wir bei den Krankenhäusern, wenn auch die Kommerzialisierung (Jörg D. Hoppe) den gesamten Medizinbetrieb durchzieht, und nennen vier Gründe:                                                                    1. Der Druck auf die Verweildauer führt zum Bettenüberhang und zwingt die Krankenhäuser, die Betten irgendwie zu füllen oder den Laden dicht zu machen.
2. Wegen der Finanzierung nach Fallzahlen kaufen Krankenhäuser Fälle notfalls ein.
3. Die "Öffnung" der Krankenhäuser für vor- und nachstationäre Diagnostik und Behandlung lässt die niedergelassenen Ärzte, denen die Fälle verlorengehen, auf Ausgleich sinnen. Den können sie                                                                                                                               4. mitttels integrierter Verträge völlig legal erreichen.

Das alles ist politisch gewollt.

Wenig Kummer haben (private) integrierte Klinikketten: Das MVZ hält die Patienten vor, gibt sie gegebenenfalls an die Klinik ab und nimmt sie wieder zurück, wenn sie denn nicht zuvor in der zugehörigen Rehaklinik eine Runde gedreht haben. Eine nahtlose Wertschöpfungskette, die nach Bedarf optimiert werden kann. Ist nicht Karl Lauterbach, der so gern den Zeigefinger hebt, Aufsichtsrat bei der Rhön-Klinikum AG?

jachertz

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