Prävention: Gesetzentwurf auf den Weg gebracht
Berlin – Ein erster Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu einem „Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz“ liegt nunmehr vor. Mit den vorgesehenen Änderungen im SGB V sollen die bereits Ende des vergangenen Jahres vorgelegten „Eckpunkte für eine Nationale Präventionsstrategie“ gesetzlich verankert werden. Ein eigenständiges Präventionsgesetz ist weiterhin nicht vorgesehen.
Mit der gesetzlichen Neuregelung werden Ausgaben der Krankenkassen für Präventionszwecke auf sechs Euro je Versicherten erhöht. Eine beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtete Ständige Präventionskonferenz soll der Verständigung auf gemeinsam Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele dienen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Prävention bei Kindern und Jugendlichen auszubauen und Versicherten mit besonderen Gesundheitsrisiken den Zugang zur Primärpräventions- und Vorsorgeleistungen zu erleichtern. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung sollen verbessert werden. Der GKV-Spitzenverband soll einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation von Leistungsangeboten festlegen.
Den niedergelassenen Ärzten wird eine größere Verantwortung im Rahmen einer primärpräventiven Gesundheitsuntersuchung zugewiesen. Gesundheitliche Belastungen und Risikofaktoren sollen verstärkt erfasst werden; die daraus abgeleiteten ärztlichen Präventionsempfehlungen sollen für die Krankenkassen eine wichtige Grundlage für die Gewährung von Leistungen darstellen.
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