Politik

Präsidentin des Bundessozialgerichts warnt vor stärkerer Belastung der Allgemeinheit in der Pflege

  • Montag, 23. Juni 2025
Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts /picture alliance, Marcus Brandt
Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts /picture alliance, Marcus Brandt

Berlin – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nicht mit weiteren Entlastungen rechnen, wenn es nach der Präsidentin des Bundessozialgerichts geht. Ziel könne nicht sein, „dass zugunsten der Angehörigen das Erbe unbegrenzt geschont wird“, sagte Christine Fuchsloch heute im Interview von Table Media.

Eine Pflegevollversicherung, wie einige Verbände sie fordern, lehnt sie ab. Betroffene werden aus ihrer Sicht schon jetzt stark entlastet. Unter anderem müssten erwachsene Kinder seit 2021 nur noch dann für entstehende Kosten der Sozialhilfe herangezogen werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienten.

Zudem übernehme die Versicherung ab dem vierten Jahr im Heim 75 Prozent des Eigenanteils, selbst wenn Betroffene ein großes Vermögen hätten. „Das ist schon eine extreme Entlastung zulasten der Allgemeinheit“, sagte Fuchsloch.

Sie mahnte außerdem mehr Konsequenz bei der Reform der Sozialversicherung an. Um der sinkenden Zahl der Beitragszahler entgegenzuwirken, müssten möglichst viele Selbstständige in die Rentenversicherung einbezogen werden. „Das Problem wird größer, je länger man wartet, und man wartet schon viel zu lange.“

Nur neue Selbstständige aufzunehmen, wie es die Bundesregierung plane, reiche nicht aus. Selbstständige, die nicht ausreichend vorgesorgt hätten, „bekommen später Grundsicherung im Alter und müssen dann von allen Steuerzahlern finanziert werden“, so Fuchsloch weiter.

Mittelfristig müsse man auch über ein höheres Renteneintrittsalter nachdenken, fügte sie hinzu. Darüber hinaus könne die eigenständige Alterssicherung von Frauen dadurch gestärkt werden, „dass das Rentensplitting, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenpunkte zwischen den Ehepartnern, attraktiver gestaltet wird. Damit würde zugleich die Hinterbliebenenrente als nur abgeleiteter Anspruch überflüssig.“

kna

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