Praxissoftware: Zwölf Systeme ohne Zulassung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entzieht zwölf Praxisverwaltungssystemen im Rahmen der technischen Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Zulassung, weil die Anbieter diese nicht fristgerecht bis zum 30. September 2014 zur Zertifizierung eingereicht haben. Die große Mehrheit der Softwarehäuser hat die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen und nachgewiesen, dass ihre Systeme das eGK-Datenformat korrekt umsetzen können.
Die Zulassung musste den Softwarehäusern entzogen werden, da nach Angaben der KBV zu befürchten ist, dass die Personalienfelder der Formulare nicht korrekt bedruckt werden. Das hätte zur Folge, dass die Formulare beispielsweise in Laboren oder Apotheken gegebenenfalls nicht akzeptiert würden. Ebenso wären Probleme mit fehlerhaften Abrechnungen zu erwarten. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können in der „Zulassungsliste KVK-Ablösung überprüfen, ob ihre Software weiterhin zugelassen ist.
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