Preisstopp für Arzneimittel wird verlängert
Berlin – Zur Dämpfung der Arzneimittelkosten hat der Bundesrat das 14. SGB V-Änderungsgesetz passieren lassen. Damit hat er die bislang geltende Möglichkeit aufgehoben, Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt zu einer Nutzenbewertung aufzurufen.
Zugleich wurden der Herstellerabschlag, der 2010 von sechs auf 16 Prozent erhöht worden war, auf sieben Prozent festgesetzt und das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2017 verlängert – ausgenommen sind nun jedoch Arzneimittel, für die es einen Festbetrag gibt. Generika sind von der Anhebung des Herstellerrabatts auf sieben Prozent ausgenommen. Für sie gilt ein Abschlag von sechs Prozent.
Ohne Preisstopp drohten nach Schätzung der Krankenkassen jährliche Mehrkosten von mehr als einer halben Milliarde Euro.
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