Private Krankenversicherung muss schonendere Krebstherapie bezahlen
Lüneburg – Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine schonendere Behandlung von Prostatakrebs erstatten. Das hat das Landgericht Lüneburg heute entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte (Az. 5 O 179/13).
Die sogenannte intensitätsmodulierte Radiotherapie, kurz IMRT, sei als medizinisch notwendig anzusehen, entschied die 5. Zivilkammer. Die Behandlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, so die Kammer.
In zwei entsprechenden Urteilen hatte die Kammer bereits Anfang Juli gegen dieselbe Krankenkasse entschieden (Az.: 5 O 238/14 und 5 O 253/15 vom 5. Juli 2016), sagte die Sprecherin. Die drei Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.
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