Private Pflegeanbieter streiten in Thüringen mit Landkreistag über Vergütung

Erfurt – Über die Bezahlung in der Altenpflege in Thüringen ist ein Streit zwischen privaten Pflegeanbietern und den Landkreisen entbrannt. Der Pflegedachverband bpa warf dem Landkreistag gestern vor, eine bessere Bezahlung von Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten zu blockieren. Der Landkreistag habe sein Veto gegen eine kollektive Lösung eingelegt, sagte der bpa-Landesbeauftragte Thomas Engemann. Diese hätte für die ambulanten Diensten eine Verbesserung der Vergütung bedeutet. Der kommunale Spitzenverband wies dies zurück.
Der bpa hatte Ende 2017 für seine Mitgliedseinrichtungen gemeinsame Arbeitsvertragsrichtlinien eingeführt, um die Lohnsituation der Beschäftigten in den teilnehmenden Unternehmen zu verbessern. Die niedrigen Löhne für Pflegebeschäftigte sind aus Sicht von Fachleuten Hauptgrund für den Mangel an Fachkräften in der Branche. Auf der Basis der Vereinbarung hatte der bpa eine Einigung mit der Krankenkasse AOKplus erzielt.
Plädoyer für Einzelverhandlungen
Aus Sicht des Landkreistages ist mit der Kollektivvereinbarung indes nicht gewährleistet, dass die Beschäftigten auch tatsächlich schnell von den höheren Pflegesätzen profitieren. „Wir wollen aber, dass das Mehr an Geld sofort den Beschäftigten zugute kommt“, sagte Landkreistag-Geschäftsführer Thomas Budde. Natürlich seien die Landkreise für eine bessere Entlohnung von Pflegekräften. Der Landkreistag plädiert für Einzelverhandlungen mit den betreffenden Einrichtungen. In Thüringen sind laut bpa etwa 200 Pflegeeinrichtungen in der Hand privater Betreiber – vom Familienunternehmen bis zur großen Kette.
Die Landkreise sind in die Pflegesatzverhandlungen von Heimbetreibern und Krankenkassen mit eingebunden, weil sie über die Sozialhilfe für einen Teil der Pflegekosten aufkommen. Die Sozialhilfeausgaben für Pflegebedürftige sind in Thüringen zuletzt kontinuierlich gestiegen.
Nach den aktuell verfügbaren Daten des Statistischen Landesamtes lagen die Bruttoausgaben der Kommunen dafür 2016 bei 55,4 Millionen Euro, davon entfielen 46,9 Millionen Euro auf Pflegeheimbewohner. Insgesamt waren 8.044 Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen. Die Sozialhilfe springt ein, wenn Pflegebedürftige oder deren Angehörige den vorgesehenen Eigenanteil für Pflegeleistungen nicht aus eigener Kraft erbringen können. Mehr als 94.000 Thüringer sind pflegebedürftig.
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