Politik

Prostatasyndrom: Thulium-Laser­resektion wird Kassenleistung

  • Donnerstag, 15. Juni 2017
/Alexandr Mitiuc, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten, die an einem benignen Prostatasyndrom (BPS) leiden, können künftig mittels Thulium-Laserresektion (TmLRP) auch ambulant zulasten der gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat mit zwei entsprechenden Beschlüssen diese Behandlungs­methode in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen und deren Erforderlichkeit zugleich für die stationäre Versorgung bestätigt.

Für die ambulante Versorgung wurden zudem Eckpunkte zur Qualitätssicherung festgelegt. Erforderlich ist etwa eine fachärztliche Qualifikation, eine intensivmedizi­nischen Notfallversorgung muss gewährleistet sein.

Das benigne Prostatasyndrom ist eine gutartige Vergrößerung der Prostata, die mit zunehmenden Alter häufiger vorkommt. Abhängig vom Schweregrad kann die Erkran­kung zu unterschiedlichen Beschwerden führen und die Lebensqualität der Betroffenen einschränken.

Die Thulium-Laserresektion stelle verglichen mit der Standardtherapie eine bessere und risikoärmere Methode zur Versorgung der Patienten dar, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des für Methodenbewertung zuständigen Unterausschusses. Bei diesem nichtmedikamentösen lokalen Verfahren wird der vaporisierende Effekt des Lasers genutzt, um Gewebe aus der vergrößerten Prostata herauszuschneiden und anschließend durch die Harnröhre zu entfernen.

Die aktuellen Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Sie treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Sobald der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung entschieden hat, kann sie von Patienten als abrechnungsfähige ambulante Leistung in Anspruch genommen werden.

vp

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