Vermischtes

Prozess: Ärztin räumt Volksverhetzung ein

  • Montag, 5. Februar 2024
Die Angeklagte steht zum Prozessauftakt im Amtsgericht. Eine Ärztin aus Niedersachsen steht ab Montag (9.00 Uhr) unter anderem wegen falscher ärztlicher Bescheinigungen in der Coronazeit vor Gericht. /picture alliance, Swen Pförtner
Die Angeklagte steht zum Prozessauftakt im Amtsgericht. Eine Ärztin aus Niedersachsen steht unter anderem wegen falscher ärztlicher Bescheinigungen in der Coronazeit vor Gericht. /picture alliance, Swen Pförtner

Duderstadt – Wegen falscher Atteste zu Coronaschutzmasken sowie weiterer Vorwürfe ist eine Ärztin aus Duder­stadt bei Göttingen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe be­trägt ein Jahr und zwei Monate, wie der Vorsitzende Richter des Amtsgerichtes Duderstadt heute verkündete.

Die Ärztin wurde zudem wegen Volksverhetzung und Beleidigung von Beamten verurteilt. Sie hatte die Taten zu­vor gestanden. Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidi­gung.

Beide hatten sich im Vorfeld des einzigen Verhandlungstages auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verständigt. Das Geständnis war Be­din­gung für diese Einigung. Zusätzlich zu ihrer Bewährungsstrafe muss die Ärztin 1.000 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz Sternlichter in Göttingen bezahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Ärztin 16 Atteste ausstelle, damit Menschen keine Coronaschutz­masken tragen mussten. Dabei habe sie gewusst, dass die Patienten jeweils keine Erkrankung hatten, die gegen das Tragen einer Maske sprechen. Teilweise habe sie die Menschen auch nicht untersucht und keine Diagnose gestellt.

Laut Anklage stellte sie die Atteste unter anderem an Minderjährige aus oder gab sie als Blankovorlagen aus. Menschen, die diese Atteste nutzten, um bei Demonstrationen die Maskenpflicht zu umgehen, wurden teilweise zu mehrmonatigen Haft oder Geldstrafen verurteilt, wie aus Beweismaterialien hervorging.

Darüber hinaus soll die Ärztin bei einer Kundgebung in Herzberg am Harz die Coronaimpfung mit dem Holo­caust verglichen haben. Die Impfungen seien ein Jahrhundertverbrechen und schlimmer als der Holocaust, habe sie gesagt. Zuletzt soll sie mehrere Beamte beleidigt oder Durchsuchungen ihrer Praxis als Faschismus bezeich­net haben.

Unter Tränen der Ärztin las ihr Verteidiger eine Erklärung vor, in der sie die Vorwürfe gegen sie einräumte. Nach ihrem persönlichen medizinischen Wissensstand halte sie die Schutzmasken allerdings weiterhin für kontrapro­duktiv.

Den Holocaust habe sie nicht kleinreden wollen, sie habe vor derartigen Entwicklungen warnen wollen. Sie bat darum, dass ihr nicht die Approbation entzogen werde. Dafür ist die Ärztekammer zuständig. „Ich bin eine leidenschaftliche Ärztin“, sagte sie.

Zwei weitere Anklagepunkte wurden eingestellt. Dabei ging es um üble Nachrede gegen einen anderen Arzt, der Menschen gegen Corona impfte, sowie zwei sogenannte Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Obwohl keine medizinischen Gründe vorgelegen hätten, habe sie zwei Kinder bescheinigt, dass sie nicht gegen Masern ge­impft werden könnten.

Die unter anderem mit einem europäischen Haftbefehl gesuchte Ärztin wurde im Dezember 2023 in Zürich festgenommen. Gegen eine Kautionszahlung wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Haftbefehle wurden mit dem Urteil von heute außer Kraft gesetzt und sie erhielt ihre Pässe zurück.

Sie gab an, dass sie künftig in Mexiko bei ihrem Ehemann leben und dort weiterhin als Ärztin arbeiten möchte. Ihre bereits seit einiger Zeit vorläufig geschlossene Praxis in Duderstadt habe sie vor etwa zehn Tagen ausge­räumt.

dpa

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