Politik

Psychiater fordern Reformen im Maßregelvollzug

  • Dienstag, 19. August 2014

Berlin – Reformen beim sogenannten Maßregelvollzug hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) gefordert. Aktueller Anlass dafür ist die Debatte um Gustl Mollath, der sieben Jahre in der Forensischen Psychiatrie verbracht hat. „Wurde diese bislang in der öffentlichen Wahrnehmung eher dafür gescholten, psychisch kranke, gefährliche Straftäter zu früh und zu leichtfertig zu entlassen, geriet mit der Unterbringung des bis dahin strafrechtlich unbescholtenen Gustl Mollath die Kritik an allzu langen Verweildauern und möglicherweise missver­standenen Sicherungsauftrag in den Vordergrund“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

Die DGPPN weist dabei auf die zentrale Bedeutung der Therapie als Garant für die erfolgreiche Arbeit des Maßregelvollzugs hin. In einem psychiatrischen Krankenhaus des Maßregelvollzugs würden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die zum Zeitpunkt der Tat nicht oder nicht vollständig schuldfähig gewesen seien.

Die Unterbringung diene dem Schutz der Allgemeinheit und der Resozialisierung der Untergebrachten. „Damit kommt der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung der eingewiesenen Patienten maßgebliche Bedeutung für die Rückfallprophylaxe zu“, hieß es aus der DGPPN. Das reformierte Maßregelvollzugsgesetz sollte daher Mindest­standards für die Personalausstattung der forensischen Kliniken definieren“, forderte DGPPN-Präsident Wolfgang Maier.

Weitere zentrale Forderungen der DGPPN sind unter anderen, den psychiatrischen Maßregelvollzug bundesweit einheitlich zu gestalten, die Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie an schwere, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten zu koppeln und bundeseinheitliche Regelungen bei der Begutachtung einzuführen.

Gustl Mollath war zunächst aufgrund angenommener Gefährlichkeit in die Forensische Psychiatrie eingewiesen worden. Man hatte ihn für schuldig befunden, seine damalige Ehefrau im Rahmen von Ehestreitigkeiten gewürgt und zahlreiche Autoreifen jener Personen aufgestochen zu haben, die er im Zusammenhang mit den unlauteren Finanzgeschäften seiner damaligen Ehefrau und der Scheidung gesehen hatte.

Das Landgericht Regensburg ging jetzt erneut von einer möglichen wahnhaften Störung mit Realitätsverlust bei Gustl Mollath zur Tatzeit aus und sprach ihn deswegen von seiner Tatschuld frei. Da das Gericht jedoch gleichzeitig die im ursprünglichen Urteil ange­nommene Gemeingefährlichkeit verneinte, welche zur Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie geführt hatte, steht Mollath nun eine Entschädigung zu.

hil

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