Psychiatriegesetze in Baden-Württemberg: Psychiater begrüßen Rechtssicherheit
Stuttgart – Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat gestern den Entwurf des ersten „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ kurz „Psychiatriegesetz“ für das Bundesland gebilligt. „Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung der Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind“, erläuterte die Sozialministerin des Bundeslandes Katrin Altpeter (SPD).
Sozialpsychiatrische Dienste sollen flächendeckende Versorgung sicherstellen
Eine zentrale Rolle spielt nach dem Gesetz die flächendeckende ambulante Grundversorgung durch sozialpsychiatrische Dienste. Zur Stärkung der Rechte der Patienten und ihrer Angehörigen werden nach den Worten der Ministerin außerdem Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene eingerichtet sowie eine ebenfalls unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Landtag beraten werden und voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten.
Zum Schutz der Rechte von Personen, die gegen ihren Willen aufgrund richterlicher Anordnung in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurden, werden Altpeter zufolge Besuchskommissionen als neutrale Kontrollinstanz eingerichtet. Sie sollen mindestens alle drei Jahre die Einrichtungen überprüfen. Neu aufgebaut werde zudem ein zentrales Melderegister über Zwangsmaßnahmen. Darin würden alle Unterbringungs- und Zwangsmaßnahmen in den anerkannten Einrichtungen erfasst.
Psychiater begrüßen Rechtssicherheit
„Die Bedingungen für die Unterbringung zur Behandlung bei Erkrankungen, die den freien Willen beeinträchtigen, sowie die Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Straftätern musste neu geregelt werden, da es im Rahmen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von Oktober 2011 hier Handlungsbedarf gab“, erläuterte die Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP), Christa Roth-Sackenheim.
Sie lobte, dass auch die ambulanten Angebote zur Versorgung psychisch Kranker im Land gestärkt werden sollen. „Nervenärzte und Psychiater begrüßen die Rechtssicherheit für Patienten, aber auch für die behandelnden Psychiater“, so die BVDP-Vorsitzende.
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