Politik

Psychotherapeuten fordern Honorargerechtigkeit

  • Montag, 16. Februar 2015

Berlin – Gegen die „rechtswidrige“ Vergütung psychotherapeutischer Leistungen setzen sich der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugend­lichenpsychotherapeuten (VAKJP) zur Wehr. „Trotz einschlägiger Urteile des Bundes­sozialgerichts (BSG) verzögert der  Bewertungsausschuss eine Neuberechnung der Psychotherapiehonorare“, schreiben die Verbände in einer gemeinsamen Presse­mitteilung. 

Seit mehr als fünf Jahren komme der Bewertungsausschuss seiner rechtlichen Verpflichtung nicht nach, die Psychotherapiehonorare an die Einkommensentwicklung der Honorare im fachärztlichen Bereich anzupassen. Um den Psychotherapeuten ein Mindesteinkommen zu garantieren, hat das BSG in einer Serie von Urteilen seit 1999 ein Mindesthonorar für die psychotherapeutische Behandlung vorgeschrieben (Az.: B 6 KA 46/97, B 6 KA 23/03 R, B 6 KA 41/07 R). Seit 2009 habe keine Überprüfung mehr stattgefunden, so die Verbände, mit der Folge, dass die Schere der Einkommen der Vergleichsfacharztgruppen und der Psychotherapeuten in unrechtmäßiger Weise auseinandergehe.

Diese Verzögerungen wollen die Verbände der Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nicht länger hinnehmen und haben selber Berechnungen vorgenommen. Das Ergebnis: Pro durchschnittlicher psychothera­peutischer Praxis wurden alleine im Jahr 2012 rund 5.000 Euro zu wenig bezahlt.

Auf Druck der Psychotherapeutenverbände hatte sich der Bewertungsausschuss in einem Beschluss vom 18. Dezember 2013 verpflichtet, die Psychotherapiehonorare bis zum 30. Juni 2014 rückwirkend für das Jahr 2012 neu festzulegen. Ein Beschluss wurde bisher nicht gefasst. „Der Berechnungsweg für die Honorare nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist klar festgelegt, eine dermaßen lange Verzögerung ist nicht gerechtfertigt und nicht erklärlich“, betonen die Verbandsvorsitzenden von bvvp, DPtV und VaKJP.

Darum haben die Verbände anhand öffentlich zugänglicher Zahlen und den bisherigen Beschlüssen des Bewertungsausschusses selbst errechnet, was ihnen zusteht: Die Bewertung einer genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistung im Jahre 2012 sei um circa sechs Euro zu niedrig gewesen, das entspreche rund 5.000 Euro pro Praxis.

Zu den Forderungen sagt Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Die Überprüfung und Neuberechnung der Psychothera­peutenhonorare ist leider nicht so einfach. Das Bundessozialgericht hat sehr umfangreiche Vorgaben gemacht, wie eine angemessene Vergütung zu berechnen ist. Hinzu kommt, dass es eine sehr komplexe Materie ist. Dies alles macht es schwierig, ein Verfahren zu entwickeln, das als rechtssicher anerkannt wird.“ Das brauche Zeit.

Bereits im Herbst 2015 hatten 1.500 Psychotherapeuten und Psychiater in Berlin für Honorargerechtigkeit demonstriert. Die Psychotherapeuten mahnen die KBV und den GKV-Spitzenverband an, für eine ausreichende Finanzierung der Psychotherapie zu sorgen.

pb

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