Psychotherapeuten kritisieren Regelungen zur Finanzierung ihrer Weiterbildung als unzureichend

Berlin – Ein Bündnis von 37 psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden im sogenannten Gesprächskreis (GK) II warnt angesichts der immer noch ungeregelten Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vor einer „massiven strukturellen Unterfinanzierung“ in Weiterbildungsambulanzen, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) sowie Kliniken und weiteren Institutionen.
Der GK II nimmt damit in einer Pressemitteilung Bezug auf das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das am 6. November in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet wurde.
Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Finanzierung der Weiterbildung „greifen deutlich zu kurz, um die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen in der psychotherapeutischen Weiterbildung zu erzielen“, kritisieren die Verbände.
Mit dem BEEP werden die Weiterbildungsambulanzen verpflichtet, von der Vergütung, die sie von den Krankenkassen für die durch einen Weiterbildungsteilnehmer erbrachte Leistung erhalten, jeweils einen Anteil in Höhe von mindestens 40 Prozent an die oder denjenigen auszuzahlen.
Keine Finanzierungslösung ist indes für die Supervision der durchgeführten Therapien der Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW), die Vermittlung spezifischer Fachkenntnisse und die Selbsterfahrung vorgesehen. Die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, MVZs und Kliniken wird im BEEP gar nicht erwähnt.
„Nur eine gezielte Förderung der entsprechenden stationären und ambulanten Weiterbildungsplätze kann den Bedarf sichern“, mahnt der GK II. In Zeiten globaler und nationaler Krisen und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der absehbaren Welle des Renteneintritts erfahrener Psychotherapeuten in den kommenden Jahren, bestehe die Gefahr einer psychotherapeutischen Unterversorgung der Bevölkerung.
Die psychotherapeutischen Verbände fordern daher die Finanzierung aller Weiterbildungsbestandteile. Zudem brauche es die gezielte Förderung stationärer Weiterbildungsplätze, Kliniken benötigten eine Übergangsfinanzierung bei parallel laufender alter und neuer Aus- und Weiterbildung und langfristig eine Verankerung der PtW im Stellenplan. Analog zu weiteren ärztlichen Fachrichtungen in der Grundversorgung brauche es zudem eine ebenfalls gezielte Förderung der Weiterbildung in Praxen und MVZ.
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