Politik

Psychotherapeuten kritisieren Untätigkeit des Bewertungsausschuss

  • Mittwoch, 2. Juli 2014

Berlin – Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) kritisiert, dass der Bewertungsausschuss nicht – wie vorgesehen – zum 30. Juni  überprüft hat, ob die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen noch angemessen sind. In seinem Beschluss vom 18. Dezember 2013 hatte der Bewertungsausschuss angekündigt zu überprüfen, „ob die seit dem 1. Januar 2009 gültige Bewertung dieser Leistungen die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt“. „Wir kritisieren aufs Schärfste, dass der Ausschuss seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und wir erneut gezwungen sind, unsere Rechte vor dem Bundessozialgericht einzuklagen“, sagte die Bundesvorsitzende der DPtV, Barbara Lubisch.

In den vergangen Monaten sei  immer wieder zugesichert worden, dass die Überprüfung auch stattfinden wird, so Lubisch. Bei der Überprüfung müsse die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Psychotherapiehonoraren berücksichtigt werden. Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Honorare der Psychotherapeuten den Maßgaben des BSG nicht genügen, hätte dies Nachzahlungen zur Folge. „Seit mehr als fünf Jahren warten die Psychotherapeuten auf eine wahrnehmbare Anhebung ihrer Honorare“, kritisierte die Bundesvorsitzende.

Während die somatisch tätigen Arztgruppen Einkommenssteigerungen von jährlich mindestens drei Prozent zu verzeichnen hätten, seien die Honorare für die Gruppe der ärztlichen Psychotherapeuten in dieser Zeit lediglich um jährlich 0,5 Prozent gestiegen. Die Schere der Einkommen gehe  immer weiter auseinander.

Die Einkommen der ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten liegen auch dem jüngsten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge für das vierte Quartal 2012 bei annähernd gleicher Arbeitszeit bei der Hälfte der Einkommen ihrer somatisch tätigen Kollegen. Beträgt der durchschnittliche Praxisüberschuss aus der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter je Arzt/Psychotherapeut 26.323 Euro im Quartal, sind es für eine psychotherapeutische Praxis im Durchschnitt nur 12.962 Euro.

„Wir fordern, dass endlich auch dem Grundsatzbeschluss der KBV gefolgt wird, der erst im März 2014 beschlossen hatte: „Die Interessen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind im KV-System gleichberechtigt“. Das müsse auch für die Vergütung gelten.

Der Bewertungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er legt die bundesweit einheitliche Bewertung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen fest, die dann die Kassenärztlichen Vereinigungen regional umsetzen müssen.

pb

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