Psychotherapeuten kritisieren Unterversorgung von Asylbewerbern

Berlin – Flüchtlingen und Asylsuchenden sollten in Deutschland eine Krankenbehandlung erhalten, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt ist. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Kammer kritisiert, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in der Regel in Deutschland keine angemessene Behandlung erhielten, wenn sie psychisch erkrankten. „Flüchtlinge und Asylbewerber leiden häufig unter schweren psychischen Erkrankungen. Eine Psychotherapie wird ihnen jedoch in den meisten Fällen nicht oder erst nach langen Wartezeiten gewährt“, kritisierte der BPtK-Präsident Rainer Richter.
Grund dafür seien die bisherigen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gesetz lege zwar fest, dass Flüchtlinge einen Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände hätten. Den für die Genehmigung einer Psychotherapie zuständigen Amtsärzte und Sachbearbeiter in den Landesbehörden fehle aber häufig die Qualifikation, um einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf und seine Dringlichkeit einzuschätzen.
Anträge auf Psychotherapie werden deshalb laut der BPtK häufig abgelehnt – nicht selten ohne inhaltliche Begründung oder mit dem Verweis auf eine vermeintlich ausreichende psychopharmakologische Behandlung. „Wenn überhaupt, werden psychisch kranke Flüchtlingen deshalb meist ausschließlich medikamentös behandelt“, kritisierte die Kammer.
Sie fordert daher, im Asylbewerberleistungsgesetz eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, auf welche Weise qualifiziert über einen Behandlungsbedarf bei psychisch kranken Flüchtlingen zu entscheiden ist. „Diese Regelung sollte den Anforderungen an das Genehmigungsverfahren entsprechen, das in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt ist“, hieß es aus der BPtK.
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