Ärzteschaft

Psychotherapeuten und Bosch BKK erweitern Selektivvertrag

  • Mittwoch, 4. April 2018

Berlin/Stuttgart – Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und Bosch BKK haben zum 1. April 2018 ihren bestehenden Selektivvertrag verlängert und an die aktuelle Psychotherapierichtlinie angepasst. Das haben DPtV und die Krankenkasse bekanntgegeben.

Zu den Neuerungen gehören Aufschläge bei der Vergütung für die psychothera­peutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung. Weiterhin wurden die verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologisch fundierte Gruppen­psychotherapie als zuschlagsberechtigt mit in den Vertrag aufgenommen. Dies ermögliche den Therapeuten mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bei der Behandlung, hieß es. 

Der bisherige Vertrag sah bereits Zuschläge für die probatorischen Sitzungen und die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie vor, zusätzlich einen Kooperationszuschlag und einen Zuschlag zur biografischen Anamnese. Die Selektivvertragsleistungen werden über die reguläre Quartalsabrechnung mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet und ausgezahlt.

Geregelt haben die Vertragspartner auch, dass Patienten mit dem Verdacht einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung in der Regel innerhalb von drei Wochen nach der ersten Kontaktaufnahme einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde erhalten. Benötigt der Patient darüber hinaus eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen mit anschließender Kurzzeittherapie, beginnen diese innerhalb von drei Wochen nach der psychotherapeutischen Sprechstunde.

„Unsere Versicherten profitieren von dem Versorgungsangebot, da dieses einen früheren Therapiebeginn erleichtert“, erklärte Gertrud Prinzing, Vorständin der Bosch BKK. Michael Ruh, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPtV, sprach angesichts der Verbesserungen von einer Sicherheit für die Therapeuten und der notwendige Flexibilität, ihre Patienten in angemessenem Rahmen behandeln zu können.

may/EB

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