Politik

Psycho­therapeutentag: Behandlungsplanung gehört in die Hände der Heilberufe

  • Montag, 25. April 2016

Berlin – Auf dem 28. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 23. April in Berlin berieten die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammern unter anderem über die Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Diese wird gegenwärtig vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet und soll zum 30. Juni vorliegen. Deutlich machten die Psychotherapeuten dabei, dass psychisch kranke Menschen eine bessere psychothera­peutische Versorgung benötigen.

Dafür müssten die Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzt werden. Psychotherapeuten sollten wohnortnah und kurzfristig zu erreichen sein. Sie sollen ihren Patienten umfassend Hilfen anbieten können, seien es Sprechstunden, Akutversorgung, Kurz- und Langzeitpsychotherapie oder Erhaltungstherapie, um Wiedererkrankungen zu verhindern.

„Die Behandlungsplanung gehört dabei ausschließlich in die fachliche Verantwortung der Heilberufe. Sprechstunden, Akuttherapie sowie die Beratung und Weiterleitung von Patienten in die richtigen Versorgungsangebote erfordern insbesondere mehr Kooperationen und Vernetzung“, stellte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsycho­thera­peutenkammer (BPtK) fest. Dafür seien mehr Ressourcen notwendig als die gesetzlichen Krankenkassen bisher zu finanzieren bereit sind. „Psychisch kranke Menschen haben ein Recht auf eine ebenso schnelle, unbürokratische und leitlinien­gerechte Behandlung wie körperlich Kranke.“

Reform des Psychotherapeutengesetzes gefordert
Der DPT forderte außerdem die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode das Psychotherapeutengesetz zu reformieren. „Die Qualifizierung von Psycholo­gischen Psychotherapeuten als Angehörige eines akademischen Heilberufs muss noch besser als bisher auf ihr Tätigkeitsprofil abgestimmt werden. Dies soll durch ein Hochschulstudium erfolgen, das sowohl wissenschaftlich als auch berufspraktisch qualifiziert“, forderte BPtK-Präsident Munz. Das Studium soll mit einem Staatsexamen und Approbation abschließen. Daran soll sich eine Weiterbildung zum verfahrens­spezifischen Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche anschließen. „Erst der Abschluss der Weiterbildung ermöglicht es, Patienten eigenständig zu versorgen, verdeutlichte der Präsident.

Angemessen vergütete Stellen in der Weiterbildung zum Psychotherapeuten
Um eine ausreichende Anzahl qualifizierter Psychotherapeuten sicherzustellen, müssten genügend Studienplätze zur Verfügung stehen, forderten die Delegierten weiter. Für die Weiterbildung müsse der Gesetzgeber die Grundlagen dafür schaffen, dass aus­reichende und angemessen vergütete Stellen angeboten werden. Auch die Weiter­bildungsstätten und -institute brauchten eine angemessene Finanzierung. Wichtig sei außerdem eine sachgerechte Legaldefinition der psychotherapeutischen Tätigkeit und eine fachlich begründete Festlegung heilberuflicher Kompetenzen im Psycho­thera­peutengesetz.

PB

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