Psychotherapeutische Versorgung: Psychologen können Ärztesitze besetzen
Berlin – Die interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie zur Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms kann künftig nur noch in Krankenhäusern erbracht werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen – oder im Rahmen der PREFERE-Studie. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Dezember in Berlin beschlossen. Mit der im Januar letzten Jahres gestarteten PREFERE-Studie sollen bis zum Jahr 2030 evidenzbasierte Daten zu den vier derzeit zur Verfügung stehenden Therapieoptionen bei lokal begrenztem Prostatakrebs gesammelt werden: der Prostatektomie, der Strahlentherapie, der Brachytherapie und der Aktiven Überwachung. Denn darüber, welche dieser Optionen die beste ist, liegen derzeit keine Informationen vor.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Brachytherapie darüber hinaus künftig nur noch in Krankenhäusern angewandt werden, die festgelegte Vorgaben an Strukturqualität und Dokumentation erfüllen, die zum Beispiel eine interdisziplinäre Behandlung des Patienten ermöglichen.
Der G-BA hat zudem mit einer Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen, dass Psychologische Psychotherapeuten ab 2014 freie Praxissitze besetzen dürfen, die für ärztliche Psychotherapeuten reserviert sind – wenn in der jeweiligen Region keine ärztlichen Psychotherapeuten zur Verfügung stehen und keine Überversorgung besteht. Bislang waren in der psychotherapeutischen Versorgung 25 Prozent der vorhandenen Praxissitze ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten.
Gerade in ländlichen Regionen Bayerns, Baden-Württembergs und Niedersachsens können einige dieser Sitze heute jedoch nicht mit Ärzten besetzt werden. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, geht bundesweit von etwa 300 Sitzen aus, die künftig von Psychologischen Psychotherapeuten besetzt werden können.
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