Ärzteschaft

Psychotherapie muss deutlich flexibler werden

  • Donnerstag, 21. Mai 2015
Uploaded: 21.05.2015 18:03:51 by mis
dpa

Berlin – Bestimmte Patientengruppen in Deutschland erhalten nur sehr schwer eine Psychotherapie, obwohl diese für ihre Erkrankung sinnvoll und leitliniengerecht ist. Das kritisierte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) heute auf ihrem sogenannten Hauptstadtsymposium. Die Fachgesellschaft fordert eine Neustrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung.

Die evidenzbasierten Behandlungsleitlinien empfehlen Psychotherapie neben Psycho­pharmakotherapie und psychosozialen Therapien als notwendigen Therapiebestandteil bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen. „Dazu gehören neben Persönlichkeits­störungen beispielsweise Depressionen, Angsterkrankungen und Suchterkrankungen – und mit neuen psychotherapeutischen Ansätzen auch Schizophrenien und bipolare Erkrankungen“, erklärte DGPPN-Vorstandsmitglied Sabine Herpertz auf der Veran­staltung.

Doch die derzeitige psychotherapeutische Versorgungsstruktur werde diesen unter­schiedlichen Patientengruppen in Deutschland nicht gerecht. Laut der DGPPN bleiben insbesondere Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, Psychose oder Suchterkrankung häufig unterversorgt, weil das starre Gerüst der Richtlinien­psycho­therapie nicht den Bedürfnissen ihrer Erkrankung entspricht.

Die Psychotherapie müsse sich daher künfig viel flexibler an der Schwere, an der akuten Situation des Patienten und gegebenenfalls der Chronizität der Erkrankung ausrichten. Das sei mit der aktuell geltenden Psychotherapierichtlinie aber nicht machbar. „Wir brauchen zum Beispiel für psychisch schwer kranke Patienten die Möglichkeit kürzerer psychotherapeutischer Interventionen, die eben nicht dem starren Rahmen der Richtlinie entsprechen. Darüber hinaus müssen sowohl kurzzeitige intensive Behandlungen in Krisen als auch eine jahrelange niederfrequente psychotherapeutische Unterstützung zur Stabilisierung des Erreichten möglich sein“, sagte Fritz Hohagen, Lübeck, aus dem Vorstand der Fachgesellschaft.

Die DGPPN hofft daher auf eine Revision der Richtlinie. „Mit der Überarbeitung der Psychotherapierichtlinie, wie sie der Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vorsieht, können nun die Weichen richtig gestellt werden“, sagte die Präsidentin der DGPPN, Iris Hauth. Dafür sei allerdings ein umfassendes sektorenübergreifendes Gesamtkonzepts nötig, das den Patienten in den Mittelpunkt stelle, so Hauth.

hil

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