Ärzteschaft

Qualitätskriterium erfüllt: 30.000 E-Rezepte abgerechnet

  • Donnerstag, 14. Juli 2022
/viperagp, stock.adobe.com
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Berlin – Mittlerweile sind 33.506 elektronische Rezepte (E-Rezepte) erfolgreich von den Krankenkassen abge­rechnet worden, ohne Retaxierung aufgrund technischer Fehler. Dies teilte heute die Gematik mit. Damit wäre ein zentrales Qualitätskriterium der bundesweiten Testphase erfüllt.

Die Gesellschafter der Ge­matik hatten zuvor beschlossen, dass während der bundesweiten Testphase unter anderem 30.000 E-Rezepte abgerechnet sein müssen, damit die stufenweise flächendeckende Einführung starten kann. Die Zahl der eingelösten E-Rezepte beträgt laut TI-Dashboard der Gematik mittlerweile knapp 74.000 (Stand heute).

„Ich freue mich sehr über das Engagement aller Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Dienstleister, die in dieser noch laufenden Testphase einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der 30.000 abgerechneten E-Re­zepte geleistet haben“, erklärte Susanne Ozegowski, Leiterin Abteilung 5 Digitalisierung und Innovation am Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Dieser „Meilenstein“ ebne den Weg, damit die erste Stufe zur verbindlichen Einführung des E-Rezepts ab September starten kann, so Ozegowski. Auch Gematik-Chef Markus Leyck Dieken zeigte sich „überzeugt“, dass das E-Rezept ab September auch in der Breite der Versorgung ankommen wird.

Von einem ersten Schritt sprach der Vorstandvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen. Dieser zeige, dass der Versand von elektronischen Rezepten technisch grundsätzlich machbar ist – „mehr nicht“.

Nun müsse das E-Rezept den Praxistest bestehen, so Gassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein testen in ihren Regionen ab September die Prozesse und Abläufe unter den Bedingungen des Praxisalltags. Nur wenn die Anwendung auch in den Praxen funktioniert, könne das E-Rezept nach und nach eingeführt werden. „Darauf werden wir genau achten“, betonte Gassen.

Auch KBV-Vize Stephan Hofmeister wies darauf hin, dass in die Tests sämtliche Versorgungsprozesse, auch Heim- und Hausbesuche, einbezogen werden müssten. Zudem gelte es, die Versicherten vor September bezüglich des E-Rezeptes zu informieren und eine elektronische Gesundheitskarte nebst PIN auszugeben, damit die App für das digitale Rezept auch genutzt werden kann.

EB/aha

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